Gründe: Friedrich B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 16.November 1987, GZ. 24 b E Vr 1349/87-15, des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung von Adhäsionszusprüchen verurteilt. Der dagegen ergriffenen Berufung hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 13.Jänner 1988, AZ. 7 Bs 645/87, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Hermann S*** gegen die vom Kreisgericht Wels ihm verweigerte Wiederaufnahme seines Strafverfahrens nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene abermalige Beschwerde war zurückzuweisen, weil dieses Rechtsmittel, wie überhaupt solche gegen Entscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht, unzulässig ist (§ 16 StPO.). Die Anfechtung von Beschlüssen d... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 28.Oktober 1987, AZ. 21 Bs 470/87, über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 24.September 1987, GZ. BE 1053/87-8, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die davon betroffene Strafgefangene Jovanka M*** Beschwerde erhoben, welche als unzulässig zurückzuweisen war. Die Anfechtung einer in Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Privatankläger 1. Swami O***, 2. D*** L*** Z*** (DLZ) Österreich, 3. D*** L*** Z*** (DLZ) Winterthur sowie des Privatbeteiligten Ing. Julius E*** gegen den Beschluß des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 11. August 1987, GZ. 25 b E Vr 225/87-28 (Einstellung gemäß § 46 Abs. 3 StPO.), als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 21.September 1987, Ns 1102/87-2, wurde der Antrag des Verurteilten Franz M*** auf Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 7.Oktober 1987, 11 Bs 244/87, nicht Folge gegeben. Diesen ihm laut Verfügung des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 14. Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Franz M*** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. August 1987, GZ. 7 b Vr 4987/86-59, wurde der Antrag des Verurteilten Wolfgang K*** auf Gewährung einer achttägigen Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 29.September 1987, GZ. 22 Bs 442/87-2, nicht Folge gegeben. Diesen ihm am 8.Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Wolfgang K**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Walter P*** gegen den Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24.Juli 1987, GZ 8 b E Vr 3.432/82-84, mit dem sein Antrag auf Zahlungsaufschub abgewiesen wurde, nicht Folge. Die gegen diese Beschwerdeentscheidung eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Gegen Beschlüsse des Vorsitzenden übe... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 30.April 1987, AZ 11 Bs 40/87, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Alfonso O*** T*** wegen §§ 127 ff StGB, AZ 30 Vr 1945/86 des Landesgerichts Linz, die Gebühren des zur Berufungsverhandlung am 10.April 1987 beigezogenen Dolmetschers Helmut F*** mit 623,70 S (einschließlich Umsatzsteuer) bestimmt; das Mehrbegehren im Betrage von 177 S (zuzüglich Umsatzsteuer) wurde hingegen abgewiesen. Den zuletzt angeführten Betrag hatte der Dolmetscher... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Strafgefangenen Gerald F*** gegen die Ablehnung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe (§ 99 StVG.) nicht Folge gegeben. Die dagegen erhobene weitere Beschwerde war zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse (§ 17 Abs. 4 StVG.) wie überhaupt gegen solche eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht im Strafprozeß unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Dr.Rudolf H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wels vom 23.Dezember 1986, GZ 8 Vr 1912/81-527, womit einer Beschwerde gegen den eine Aufhebung der Anordnung gelinderer Mittel verweigernden Beschluß des Untersuchungsrichters nicht Folge gegeben worden war, zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom Besc... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1934 geborene Geza B*** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichts Linz vom 29. März 1985, GZ. 28 E Vr 2268/84-10, wegen des zum Nachteil der Isabella W*** begangenen Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt; der als Privatbeteiligte auftretenden Geschädigten wurde gemäß § 369 StPO. ein Betrag von 1.000 S zugesprochen. Mit Beschluß vom 20.Februar 1986 wurden die der Privatbeteiligten durch anwaltlic... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a Vr 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die der Genannte zur Gänze verbüßt hat. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 14.März 1986, GZ 12 a Vr 873/81-357, wurden mehrere Wiederaufnahmsanträge des Verurteilten abgewiesen. Der dagegen erhobenen Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Michael R*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichts Wels vom 28.November 1985, GZ. 14 E Vr 1795/85-21, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der vom Angeklagten dagegen erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht mit Urteil vom 10.März 1986, AZ. 11 Bs 15/86, nur insoweit Folge, als es die Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezei... mehr lesen...
Gründe: Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 22.August 1985, Zl. Vs 2.766/85, wurde der Angeklagten Elisabeth H*** in dem gegen sie geführten Strafverfahren AZ 3 a Vr 9.210/84 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien Rechtsanwalt Dr. Eva Maria W***-S*** zum Verteidiger nach dem § 41 Abs. 3 StPO bestellt (ON 96). Den Antrag auf Bestimmung der Verteidigungskosten wies das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluß vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatanklägers Dr. Wolfgang V*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. August 1985, GZ 9 e E Vr 8.176/85-3, womit die Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ausgesprochen und das Verfahren an das Strafbezirksgericht Wien abgetreten worden war, als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 30. Dezember 1985, GZ. 18 a BE 323/85-20, wurde die bedingte Entlassung des Walter B*** aus fünf Freiheitsstrafen im Gesamtausmaß von einem Jahr, fünf Monaten und siebenundzwanzig Tagen mit einem Strafrest von fünf Monaten und dreißig Tagen wegen neuerlicher Straffälligkeit innerhalb der Probezeit widerrufen. Der gegen diesen Widerrufsbeschluß von Walter B*** erhobenen Beschwerde gab das Oberlandesgericht Wien mi... mehr lesen...
Gründe: Gegen Bruno Leopold M*** war beim Landesgericht Linz zu AZ 21 Vr 3048/84 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. bzw. (nach Modifizierung des Verfolgungsantrags - s.S. 3 e) wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 und 2 StGB. anhängig, in dessen Rahmen auch Anträge gemäß § 429 StPO. gestellt worden waren. Mit dem Beschluß des Untersuchungsrichters vom 21.Juni 1985 wurden das St... mehr lesen...
Gründe: Das Kreisgericht Korneuburg lehnte mit dem Beschluß vom 9. Dezember 1985, GZ 14 BE 306/85-3, eine Feststellung ab, daß Albert S*** gemäß § 46 Abs 2 StGB bedingt entlassen werden wird. Der dagegen gerichteten Beschwerde des Verurteilten S*** gab das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 13.Jänner 1986, AZ 27 Bs 2/86, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die vom Verurteilten gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien (direkt beim Obersten G... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Linz wies den Antrag des Walter A, der mit Urteil des dortigen Geschwornengerichts vom 27. Juni 1984 (abgeändert durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13. Dezember 1984, 13 Os 178/84) wegen der Verbrechen des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143, dritter Fall, StGB. und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden war, auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens ab. Der d... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 12.Oktober 1984, GZ. 23 d Vr 9655/83-23, hat die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien den Antrag des Privatbeteiligten Kurt B auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Albert A wegen §§ 15, 297 StGB sowie gegen weitere Personen wegen § 288 StGB bzw. §§ 12, 288, 302 StGB abgewiesen. Die dagegen vom Subsidiarantragsteller erhobene Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 7.März 1985, AZ. 21 Bs 83/85 (= 23 d Vr 9655/83-26), als... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz hat am 28.Dezember 1984, AZ. 10 Bs 479/84 (= GZ. 23 Ns 31/83-32 des Landesgerichts Salzburg), der Beschwerde des Andreas A gegen den gemäß § 53 Abs. 1 StGB. gefaßten Widerrufsbeschluß des Landesgerichts Salzburg vom 28.November 1984, GZ. 23 Ns 31/83-29, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die vom Strafgefangenen Andreas A gegen diese vom Oberlandesgericht gefällte Entscheidung eingebrachte (und nach Belehrung ausdrüc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Steyr vom 21.September 1984, GZ. 11 BE 463/84-37, wurde die mit Beschluß desselben Gerichts vom 21. April 1982, GZ. 11 b Ns 266/82-21, angeordnete bedingte Entlassung des Franz Theodor A aus einer Freiheitsstrafe widerrufen und angeordnet, daß der Rest der mit den Urteilen des Kreisgerichts Leoben (12 Vr 617/78) und des Bezirksgerichts Knittelfeld (U 520/77) verhängten Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Tagen zu vollziehen ist. Der gegen d... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41StEG §6 Abs5StPO §15StPO §16 AStPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Die Anfechtung einer in Strafsachen von einem Gerichtshof zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht gefällten Entscheidung ist dem österreichischen Strafprozeß fremd. Die Anfechtbarkeit von Beschlüssen der OLG gemäß § 62 StPO (siehe § 63 Abs 2 StPO), gemäß § 6 Abs 1 und 2 StEG und gemäß § 41 GebAG 1975 BGBl 1975/136 bleibt dadurch unberührt, weil es sich hiebei nicht... mehr lesen...