Mit Beschwerde vom 14.09.2007, beim ho Verwaltungssenat eingebracht am 17.09.2007, macht der Berufungswerber geltend: ?Hiermit erhebe ich gegen den mir erteilten Platzverweis vom 05.08.2007 Einspruch. Die Wegweisung war nicht gerechtfertigt und ich möchte mich über die Vorgehensweise der damals eingesetzten Beamten beschweren. Ich habe mich weder aggressiv Verhalten, noch habe ich mir sonst etwas zu schulden kommen lassen. Als ich mit meinen Freunden bei der D-straße, Ecke H-gasse wo wir u... mehr lesen...
Rechtssatz: § 36b Absatz 1 SPG hat wie § 38a leg cit Präventivcharakter und hält es der Verwaltungssenat Wien in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof für hinreichend, dass auch Aggressionshandlungen unter der Schwelle eines gefährlichen Angriffs oder in der Vergangenheit liegende Gewaltakte als ?bestimmte Tatsachen? in Sinne des § 36b Absatz 2 SPG in Frage kommen. Schlagworte Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verordnung nach § 36b Absatz 1 SPG richtet sich gezielt gegen Menschen, die den Behörden als gewalttätig im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen bekannt sind. Dies trifft ? wie die im Akt einliegenden Anzeigen und Berichte deutlich aufzeigen ? auf Herrn H. zu. Schlagworte Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung mehr lesen...
Rechtssatz: § 36b SPG ist seinen Voraussetzungen nach dem §38a SPG (Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen) nachgebildet. Die dazu ergangene Rechtsprechung lässt sich daher auch auf § 36b SPG übertragen. Schlagworte Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung mehr lesen...
Rechtssatz: Herr H. trat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen wiederholt als aggressiv und gewalttätig in Erscheinung und sind diese Vorkommnisse von der Exekutive dokumentiert worden. Den einschreitenden Polizeibeamten war Herr H. als ?Risikofan? bekannt. Am 5.8.2007 war Herr H. Teil einer Fangruppe, die bereits im Vorfeld der Anreise zum Match durch aggressives und gewaltbereites (stoßen, raufen, schimpfen, provozieren der Exekutivkräfte, werfen von Bierdosen,... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund des festgestellten Verhaltens von Herrn H. unmittelbar vor seiner polizeilichen Anhaltung konnten die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes begründet vom Vorliegen bestimmter Tatsachen ausgehen, wonach Herr H. im Geltungsbereich der Verordnung nach § 36b Absatz 1 SPG (das Lokal, in dem sich die Rapid-Fans aufhielten lag innerhalb des Sicherheitsbereiches) einen gefährlichen Angriff nach § 16 Absatz 2 SPG begehen werde. Dies deshalb, weil Herr H. e... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie schon den Gesetzesmaterialen zu entnehmen, ist Voraussetzung zur Erlassung einer Verordnung nach § 36b Absatz 1 SPG durch die Sicherheitsbehörde die Befürchtung, dass es bei einer bestimmten Sportgroßveranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in größerem Ausmaß kommt. Diese Voraussetzungen sind aufgrund der (auch in der Verordnung angesprochenen) Vorfälle bei dem vorangegangenen Wiener Derby zwischen dem SK Rapid und dem... mehr lesen...
Rechtssatz: Den Beamten war bekannt, dass im Bereich des gegenständlichen hinteren Parkplatzes immer wieder Suchtgift konsumiert und weitergegeben wird. Die gegenständliche Situation stellte sich für die Beamten so dar, dass auf Grund ihres Erscheinens an Ort und Stelle zwei der vier anwesenden Personen die Flucht ergriffen und eine dieser zwei Personen sich dabei eines Gegenstandes entledigen wollte. Der Verwaltungssenat vertritt die Auffassung, dass die einschreitenden Organe der Sicherh... mehr lesen...
I.) Die am 7. November 2000 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte Beschwerde des A W bezieht sich auf eine Amtshandlung zweier Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Graz, die am 24.9.2000 vor dem Schwarzenegger Fußballstadion in Liebenau/Graz stattgefunden hat. Nach Schilderung des Werdeganges des Beschwerdeführers wird im wesentliches Nachstehendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24.09.2000 das im Arnold-Schwarzenegger-Stadion von 16:30 b... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach § 38 Abs 2 SPG ermächtigt, beim Werfen von Bierdosen durch Fußballfans in Richtung der Gegnerfans jedermann aus dem Gefahrenbereich zu weisen, da diese Situation allgemeine Gefahren für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen in sich birgt und mit (weiteren) gefährlichen Angriffen im Sinne des § 16 Abs 2 SPG zu rechnen ist. § 50 Abs 1 SPG ermächtigt die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die ihnen eingeräumten B... mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 1. August 1995 eingelangten Beschwerde gemäß "Artikel 129 a Abs 1 Z 2 und Z 3 B-VG, § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG" wurde die Verletzung des "einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gemäß § 87 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 2 und § 65 Abs 1 SPG" sowie "des einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes gemäß § 87 in Verbindung mit § 35 SPG" geltend gemacht. 2. Mit Bescheid d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung im Zuge einer Vorfragenabklärung von der Datenschutzkommission beurteilen lassen und hat diese mit Bescheid vom 28. Mai 1998, GZ.: 120609/5-DSK/98, die Rechtswidrigkeit der Ermittlung der personenbezogenen Daten bei der Beschwerdeführerin festgestellt. Die erkennende Behörde schließt sich den rechtlichen Ausführungen in der
Begründung: des Bescheides der Datenschutzkommission vollinhalt... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen rechtsfreundlich ausgewiesenen Vertreter am 13.10.1995, eingelangt beim unabhängigen Verwaltungssenat am 13.10.1995, Beschwerde ein, die wie folgt begründet ist: "A. Sachverhalt: Der Bf saß am 01.09.1995, etwa 22.15 Uhr, mit zwei jungen Männern in seinem PKW mit dem Kennzeichen W-68, den er gegenüber der Station K-gasse der U-Bahn-Linie U4 neben dem Marktamt des N abgestellt hatte. Die drei Personen unterhielten sich miteinander. Plö... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgewiesen; VwGH 23.9.1998, Zl. 97/01/1065-11 Rechtssatz: In ihrer Beschwerde wenden sich die Rechtsmittelwerber gegen die an ihnen vorgenommene Personendurchsuchung in O sowie damit in Zusammenhang stehende Eingriffe in ihre Persönlichkeitssphäre (Festhalten in überhitzten Bussen bzw. hinter einem Sperrkordon, Ausziehen der Schuhe, Zwangsverwahrung von Gegenständen, Identitätsfeststellung, Hochheben des T-Shirts) und gegen ihre... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Skala der für die Feststellung der Identität einsetzbaren Maßnahmen reicht vom Befragen des Betroffenen bis zur Einsichtnahme in einen amtlichen Lichtbildausweis. Hat sich in der Nachtzeit vom 29.9. auf den 10.10.1995 ein gefährlicher Angriff im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 SPG ereignet und blieb der oder die Täter zunächst unbekannt, so ist es begründet, wenn der Beschwerdeführer zur Nachtzeit am vermuteten Tatort angetroffen wird, daß die zu verstärkten Überwachungsmaßnahmen ... mehr lesen...