Norm: GmbHG §5GmbHG §5 Abs1HGB §18 Abs2UGB §18 Abs2
Rechtssatz: § 18 Abs 2 HGB ist auch auf die Firma einer GmbH anzuwenden, und zwar nicht nur in bezug auf Zusätze sondern auch auf den Firmenkern. Es ist auch jene Firma einer GmbH auf ihre Täuschungsfähigkeit zu prüfen, welche durch Aufnahme des Namens eines Gesellschafters gebildet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 1/79 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Die Gefahr einer Täuschung bei der Bildung der Personenfirma der Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht regelmäßig dann, wenn der namengebende Gesellschafter einer Sachfirma oder eine gemischte Firma führt und diese Sachbezeichnungen oder Ortsbezeichnungen enthält, welche auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht zutreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5GmbHG §5 Abs1UGB §18 Abs2
Rechtssatz: Der Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf kein Zusatz beigefügt werden, der geeignet ist, eine Täuschung über die Art und über den Umfang des Geschäftes herbeizuführen (§ 18 Abs HGB). Auch jede neue Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muß sich demnach von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister eingetragene... mehr lesen...
Im Handelsregister des Erstgerichtes ist seit 10. November 1976 unter 7 HRa 21 107 die Firma "W Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. und Co. KG Handelsgesellschaft" registriert, die laut ihrer Eintragungsanmeldung mit dem Sitz in Wien 15/7, u. a. den Handel mit Waren aller Art zum Gegenstand ihres Unternehmens gemacht hat. Am 30. März 1978 hat das Erstgericht die Eintragung der Firma "W Handelsgesellschaft m.b.H." in das Handelsregister verfügt. Diese Verfügung wurde am 31. März 197... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1017GmbHG §5GmbHG §18HGB §344PSG §16
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 18 Abs 2 GmbHG über die Zeichnung des Geschäftsführers einer GmbH ist zwar nur eine Ordnungsvorschrift; werden aber nicht dem § 5 Abs 2 GmbHG entsprechende Abkürzungen der Firmenbezeichnung verwendet, muß der persönlich belangte Geschäftsführer beweisen, daß es dem Kläger nach den Umständen bekannt oder zumindest erkennbar war, daß er nur für die GmbH h... mehr lesen...
Unter HRB 14 631 des Handelsgerichtes Wien war im Handelsregister die Firma H Graphic Repro-, Verlags- und Werbegesellschaft m.b.H. eingetragen; Geschäftsführer war der Beklagte Alfons H. Über ihr Vermögen wurde zu S 153/76 des Handelsgerichtes Wien am 10. Dezember 1976 der Konkurs eröffnet. Der Kläger begehrt vom Beklagten für die Lieferung von 50 000 Servietten den Betrag von 17 463 S samt Anhang. Der Beklagte wendete ein, vom Kläger nichts bestellt und auch nichts geliefert erhalte... mehr lesen...
Die am 4. Juli 1975 unter HRB 17862 in das Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragene Firma "S Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Wien und dem Gegenstand des Unternehmens "Großhandel mit Blumen und artverwandten Artikeln und Zubehör" änderte in der außerordentlichen Generalversammlung vom 7. März 1977 ihre Firma auf"H Blumen Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und in der außerordentlichen Generalversammlung vom 15. Juli 1977 den Gegenstand ihre... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5HGB §22HGB §24UGB §19 Abs2
Rechtssatz: Bei der abgeleiteten Firma einer GmbH & Co im engeren Sinn (GmbH ist der einzige Koplementär) ist eine Einschränkung des Prinzips der Firmenkontinuität (§§ 22 und 24 HGB) durch die analoge Anwendung des § 5 Abs 2 GmbHG geboten. Es muss bei Firmenfortführung zum Ausdruck gebracht werden, dass als einziger Komplementär eine GmbH vorhanden ist (unter ausdrücklicher Ablehnung der älter... mehr lesen...
Die Klägerin ist eine seit dem 1. Juli 1964 im Handelsregister beim Erstgericht eingetragene Kommanditgesellschaft, deren einziger Komplementär seit dem 6. März 1973 die Firma H S, Internationale Tiefkühl- und Gütertransport Gesellschaft m. b. H. ist; Geschäftsführer dieser Komplementär-Gesellschaft ist seit 4. Juni 1973 H L, der am 2. April 1974 die unter der Firma der klagenden Kommanditgesellschaft dem Rechtsanwalt Dr. L H in Innsbruck erteilte Prozeßvollmacht mit seinem Namen und ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §1GmbHG §5GmbHG §15GmbHG §16GmbHG §61
Rechtssatz: Die Parteien des Geschäftsführungsvertrages sind die Gesellschaft und der Geschäftsführer, nicht der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: SZ 50/51 = NZ 1979,8 5 Ob 526/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 5 GmbHG über die Bildung der Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezieht sich auf den unerläßlich notwendigen Mindestinhalt der Firma, sie ist eine reine Mußvorschrift, die keinesfalls ausschließt, zusätzlich von fakultativen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Entscheidungstexte 6 Ob 17/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1AußStrG §9 J3GmbHG §5
Rechtssatz: Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels ist auch im Registerverfahren eine Beschwer des Rechtsmittelswerbers. Wegfall der Beschwer, wenn eine GmbH, welche die Abweisung des Antrages auf Eintragung der ursprünglich gewählten Firma bekämpft, vor der Entscheidung des Rekursgerichts die Eintragung einer geänderten Firma beantragt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5HGB §20HGB §24HGB §30
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Ansicht, daß der Zusatz "und Co KG" nicht die von § 30 HGB geforderte Unterscheidungskraft hat. Entscheidungstexte 5 Ob 246/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 5 Ob 246/75 Veröff: GesRZ 1976,94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AktienG §4AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5GmbHG §61HGB §24
Rechtssatz: Wenn die Untergerichte firmenrechtlich eine Kollision zwischen dem Grundsatz der Erhaltung des Firmennamens der in eine Gesellschaft mbH & Co KG umgewandelten Offenen Handelsgesellschaft und dem Schutzzweck besonderer firmenrechtlicher Publizität im Sinne der § 5 Abs 5 Abs2 GmbHG und § 4 Abs 2 AktienG angenommen und entgegen der Entscheidung JBl 1975,151 die analoge Anwe... mehr lesen...
Norm: AktG §4AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5HGB §22HGB §24HGB §161
Rechtssatz: Ob eine Gesellschaft & Co KG ieS (bei der einziger persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist) den Firmennamen des Einzelkaufmanns (dessen Unternehmen sie erwirbt oder in das sie eintritt, während er Komplementär wird) ohne Beisatz weiterführen darf - so OGH 6 Ob 106/74, gegenteilig jedoch nun BGH in NJW 1974,1191 f - ist im Ges... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §19ZPO §1 Ae1ZPO §1 Ae3
Rechtssatz: Vier rechtlich selbständige Firmen (hier: 1. Bizerba - Waagen, GmbH & Co, KG, 2. Bizerba - Waagen, Export - GmbH & Co, KG, 3. Bizerba - Waagen, Export - GmbH, 4. Bizerba - Waagen, GmbH) können auch dann nicht als einheitliches Unternehmen angesehen werden, wenn für sie beim zuständigen Postamt ein gemeinsames Postfach besteht und der gesamte Briefeinlauf im Sekretariat des Gesellscha... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §5GmbHG §12ZPO §1 Ae5ZPO §235 B
Rechtssatz: Eine GmbH kann nur unter der Firma, die für sie im Handelsregister eingetragen ist, klagen; Prozeßführung unter anderer - im Geschäftsverkehr verwendeter Bezeichnung - unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 330/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 330/74 Beisatz: Austro Service (T1) Veröff: ÖBl 1975,61 ... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5HGB §22
Rechtssatz: Erwirbt eine GmbH § Co KG ein Einzelunternehmen, so widerspricht die unveränderte Fortführung der Einzelfirma nicht dem Gebot der Firmenwahrheit. Entscheidungstexte 6 Ob 106/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 6 Ob 106/74 Veröff: SZ 47/90 = EvBl 1975/48 S 98 = JBl 1975,151 = RZ 1975/7 S 24 = NZ 1975,42 = NZ 1975,190 ... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5HGB §19HGB §22
Rechtssatz: Auf die Firma der GmbH § Co KG sind die §§ 5 Abs 1 Satz 3, Abs 2 GmbHG und 4 AktG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 106/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 6 Ob 106/74 Veröff: SZ 47/90 = EvBl 1975/48 S 98 = JBl 1975,151 = RZ 1975/7 S 24 = NZ 1975,42 = NZ 1975,190 6 Ob 173/75 ... mehr lesen...
Im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien ist unter HRA 16.245 die Firma H-Chemie Erzeugung und Vertrieb chem. techn. Produkte Alfons K mit dem Sitz in Wien VII, L-gasse 53, und mit dem Alleininhaber Manfred S eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung und der Vertrieb chemisch-technischer Produkte und die Auftragung von Straßenmarkierungsladen und reflektierenden Glasperlen auf Straßenoberflächen mit selbstfahrenden Spezialstraßenmarkierungsmaschinen, sowie die Erz... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §19 Abs2ZPO §235 B
Rechtssatz: Die bloße Änderung des Firmenwortlautes einer Handelsgesellschaft (hier GmbH) stellt einen typischen Fall zulässiger Berichtigung der Parteibezeichnung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 109/73 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 7 Ob 109/73 5 Ob 595/77 Entscheidungstext OGH 05.07.1977 5 Ob 595/77... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob die Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 5 Ob 251/71 Entscheidungstext OGH 20.10.1971 5 Ob 251/71 Veröff: HS 8464 6 Ob 10/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Bildung des Firmenwortlautes einer GmbH in der Weise, daß die Namen der Gesellschafter durch einen Bindestrich verbunden werden. Wenn jedoch im Firmennamen des an erster Stelle genannten Gesellschafters (einer Aktiengesellschaft) ein Vorname aufscheint, darf der bloße Familienname des zweiten Gesellschafters nicht mit einem Bindestrich angefügt werden ("Aktiengesellscha... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5
Rechtssatz: Die Ansicht, daß eine GmbH nur eine Firma führen dürfe, ist nicht offenbar gesetzwidrig im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 74/71 Entscheidungstext OGH 31.03.1971 5 Ob 74/71 Veröff: GesRZ 1972,50 = HS 8038 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §17UGB §18
Rechtssatz: Abgesehen von § 5 GmbHG, sind auch auf die Firma einer GmbH die firmenrechtlichen Vorschriften des HGB anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 174/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 174/70 Veröff: GesRZ 1972,24 5 Ob 204/71 Entscheidungstext OGH 18.08.1971 5 Ob 204/71 Veröff: HS 8031(2) ... mehr lesen...
Das Rekursgericht hat, dem Rekurs der Kammer der gewerblichen Wirtschaft stattgebend, unter Zurückverweisung der Sache an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung dessen Beschluß aufgehoben, womit die Eintragung der Firma X-Supermarkt Gesellschaft m. b. H. bewilligt worden war. Nach den Ausführungen des Rekursgerichtes deute das Wort "Supermarkt" im Firmenwortlaut in Verbindung mit der in § 2 des Gesellschaftsvertrages bei Bezeichnung des Betriebsgegenstand... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Ein "Supermarkt" kommt begrifflich einem Warenhaus zumindest nahe und ist nicht einem beliebigen Selbstbedienungsladen gleichzuhalten. Beachtlich wird ua ein Mindesterfordernis an Dienstnehmern, die Umsatzhöhe, das Flächenausmaß und dessen Widmung sein. Entscheidungstexte 7 Ob 74/66 Entscheidungstext OGH 27.04.1966 7 Ob 74/66 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5
Rechtssatz: Die Ansicht, daß die Firma eines auf eine GmbHG übergegangenen Unternehmens die zusätzliche Bezeichnung "Gesellschaft mbH" enthalten müsse, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 81/65 Entscheidungstext OGH 23.03.1965 8 Ob 81/65 Veröff: NZ 1965,89 = HS 5551 European C... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5
Rechtssatz: Die Aufnahme des Wortes "Nobel" in die Firma "Nobel - Chemie VerkaufsgmbH" deren einziger Gesellschafter die "Dynamit - Nobel AG Troisdorf" ist, verstößt gegen § 5 GmbHG. Aus dem Wort "Nobel" allein ist die Firma des einzigen Gesellschafters nicht erkennbar und es kann auch nicht gesagt werden, daß dessen Name im wesentlichen Wortlaut Bestandteil der neuen Firma sei (siehe NZ 1917,213). Entscheidun... mehr lesen...