Norm
GmbHG §5Rechtssatz
Die Aufnahme des Wortes "Nobel" in die Firma "Nobel - Chemie VerkaufsgmbH" deren einziger Gesellschafter die "Dynamit - Nobel AG Troisdorf" ist, verstößt gegen § 5 GmbHG. Aus dem Wort "Nobel" allein ist die Firma des einzigen Gesellschafters nicht erkennbar und es kann auch nicht gesagt werden, daß dessen Name im wesentlichen Wortlaut Bestandteil der neuen Firma sei (siehe NZ 1917,213).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0059901Dokumentnummer
JJR_19640721_OGH0002_0060OB00137_6400000_001