Norm
GmbHG §5Rechtssatz
Die Gefahr einer Täuschung bei der Bildung der Personenfirma der Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht regelmäßig dann, wenn der namengebende Gesellschafter einer Sachfirma oder eine gemischte Firma führt und diese Sachbezeichnungen oder Ortsbezeichnungen enthält, welche auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht zutreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059841Dokumentnummer
JJR_19790228_OGH0002_0060OB00001_7900000_004