Norm
GmbHG §5Rechtssatz
Ein "Supermarkt" kommt begrifflich einem Warenhaus zumindest nahe und ist nicht einem beliebigen Selbstbedienungsladen gleichzuhalten. Beachtlich wird ua ein Mindesterfordernis an Dienstnehmern, die Umsatzhöhe, das Flächenausmaß und dessen Widmung sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0059859Dokumentnummer
JJR_19660427_OGH0002_0070OB00074_6600000_001