Norm
AußStrG §9 J1Rechtssatz
Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels ist auch im Registerverfahren eine Beschwer des Rechtsmittelswerbers. Wegfall der Beschwer, wenn eine GmbH, welche die Abweisung des Antrages auf Eintragung der ursprünglich gewählten Firma bekämpft, vor der Entscheidung des Rekursgerichts die Eintragung einer geänderten Firma beantragt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0006860Dokumentnummer
JJR_19760624_OGH0002_0060OB00011_7600000_001