Norm
GmbHG §24Rechtssatz
Auf Ansprüche der Gesellschaft nach § 24 Abs 3 GmbHG, die aus einem Verstoß des Geschäftsführers gegen ein ihm obliegendes Wettbewerbsverbot im Sinne des § 24 Abs 1 GmbHG abzuleiten sind, ist nicht die Verjährungsvorschrift des § 25 Abs 6 GmbHG anzuwenden; derartige auf Zahlung von Geld gerichtete Leistungsansprüche im Sinne des § 24 Abs 3 GmbHG unterliegen vielmehr der im § 24 Abs 4 GmbHG vorgesehenen zeitlichen Beschränkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060112Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010