Norm
GmbHG §25Rechtssatz
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Gesellschaft gegen ihre ehemaligen Geschäftsführer unterliegen auch im Fall einer Auflösung der Gesellschaft zufolge Konkurseröffnung und nach Abwicklung des Konkurses dem materiell-rechtlichen Erfordernis eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059438Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021