Norm: KO §6
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch die Masse betrifft oder nicht, ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Entscheidungstexte 8 Ob 61/08s Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 61/08s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123465 Zuletzt akt... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §52 Abs2KO §6KO §7KO §8aKO §11 Abs1AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch auf Grundlage des § 8a KO iVm § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG 2005 und § 52 Abs 2 WEG 2002 gilt, dass die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei der Erledigung eines Antrags auf Klagsanmerkung nicht entgegensteht. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §21KO §23BauRechtsG §3
Rechtssatz: Zur Qualifikation der Bauzinsforderung im Konkurs des Bauberechtigten: Die mit Abschkluss des Baurechtsvertrags dem Grunde nach bereits entstandenen periodisch fällig werdenden Bauzinsforderungen des Baurechtsbestellers sind im Konkurs des Bauberechtigten Konkursforderungen, die gerichtlich anzumelden sind und der Prozessperre des § 6 Abs. 1 KO unterliegen. Ein Absonderungsrecht hiefür steht dann... mehr lesen...
Norm: ZPO §244ZPO §248KO §6ZPO §41
Rechtssatz: Wurde eine Klage im Mahnverfahren nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten eingebracht, muss der Masseverwalter Einspruch erheben, der nach TP 2 RATG zu honorieren ist. Entscheidungstexte 9 Ra 126/05y Entscheidungstext OLG Wien 30.01.2006 9 Ra 126/05y European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: KO §6
Rechtssatz: Die Ausstellung eines Dienstzeugnisses für den vor Konkurseröffnung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Kläger kann ausnahmsweise dann gegen den Masseverwalter geltend gemacht werden, wenn ein enger Sachzusammenhang mit dem Hauptbegehren besteht (hier: Feststellung der beendigungsabhängigen Entgeltansprüche ist ebenso wie die Ausstellung des Dienstzeugnisses von der Vorfrage des Vorliegens eines Betriebsüberganges ... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §110
Rechtssatz: Wird entgegen §6Abs1 KO nach Konkurseröffnung eine Klage gegen den Gemeinschuldner eingebracht, so ist sie zurückweisen; ein allenfalls durchgeführtes Verfahren ist für nichtig zu erklären. Zur Heilung der Nichtigkeit (und damit Wegfall eines Klagezurückweisungsgrundes) kommt es allerdings, wenn vor der gerichtlichen Wahrnehmung der Unzulässigkeit des Rechtsweges der Prozessgegner des anmeldenden Gläubigers in der... mehr lesen...
Norm: EuGVVO Art6 Z1KO §6
Rechtssatz: Die Zurückweisung der Klage gegen einen inländischen Streitgenossen wegen Konkurseröffnung hindert nach Missbrauchskontrolle nicht die Annahme des Gerichtsstandes der Streitgenossenschaft nach Art 6 Z 1 EuGVVO hinsichtlich des anderen Beklagten mit Sitz im Ausland. Entscheidungstexte 3 R 175/04i Entscheidungstext LG Feldkirch 08.06.2004 3 R 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IIIABGB §934KO §6KO §102
Rechtssatz: Ein Begehren auf Aufhebung eines Vertrags verwandelt sich mit Konkurseröffnung in einen Geldanspruch, der gemäß §14 KO mit dem Schätzwert anzumelden ist. Ein mit Klage gegen den Masseverwalter geltend gemachtes gesondertes Begehren auf Aufhebung des Vertrags ist weder notwendig noch zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 88/03z Entschei... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6KO §7
Rechtssatz: Wurde der Rechtsstreit, da rechtsirrtümlich angenommen wurde, dass der prozessverfangene Anspruch Massebestandteil ist, obwohl er das zur Konkursmasse gehörige Vermögen überhaupt nicht betrifft (§ 6 Abs 3 KO), zu Unrecht gemäß § 7 Abs 1 KO als durch die Konkurseröffnung unterbrochen angesehen und deshalb - gleichfalls zu Unrecht - nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle gegen den Masseverwalter fortgesetzt, so ist er ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z5 D5KO §1KO §3KO §6
Rechtssatz: Im Gemeinschuldnerprozess begründet die mangelnde Prozessführungsbefugnis des zu Unrecht eingeschrittenen Masseverwalters die Nichtigkeit des davon betroffenen Verfahrens im Sinne des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 159/01s Veröff: SZ 74/134 ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6
Rechtssatz: Die Befugnis als Masseverwalter zum Einschreiten im Rechtsstreit hat auf jeden Fall auch eine prozessrechtliche Dimension, die von der materiellrechtlichen Verfügungsbefugnis zu trennen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 159/01s Veröff: SZ 74/134 European Case La... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6KO §7
Rechtssatz: Die Regel, dass die Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters im Zweifel zu bejahen ist, kommt nur zur Anwendung, wenn Tatfragen strittig sind; hängt die Klärung der Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters allein von der Lösung reiner Rechtsfragen ab, so ist für diese Zweifelsregel kein Raum. Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: §51 ZPO, §6 KO, §173a KO, §89k GOG, §14 IEG
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Verschuldens nach § 51 Abs 1 ZPO im Fall der Klagsführung ungeachtet der bereits erfolgten Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten ist nur auf den zwischen der Bekanntmachung der Konkurseröffnung in der Insolvenzdatei und der Klagseinbringung liegenden Zeitraum abzustellen. Auf die örtliche Entfernung zwischen dem Kläger und dem Sitz des Beklagten kommt e... mehr lesen...
Norm: ZPO §159KO §6KO §7
Rechtssatz: Prozesse, die die Konkursmasse nur teilweise betreffen, sind vom Masseverwalter zu führen (so schon JBl 1962, 334). Eine Teilunterbrechung und Teilfortsetzung des Verfahrens kommt nicht in Betracht, sondern das gesamte Verfahren wird durch die Konkurseröffnung unterbrochen und ist sodann vom/gegen den Masseverwalter fortzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 23... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a Abs1 Z3KO §6KO §181 ff
Rechtssatz: Der Antrag des Arbeitgebers auf Nichtigerklärung des Verfahrens, das eine Arbeitnehmerin trotz Eröffnung des Privatkonkurses selbst eingeleitet hatte, dessen Erfolg die Zurückweisung der Klage zur Folge hätte, ist einem "Antrag auf Zurückweisung der Klage" im Sinne § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gleichzuhalten. Das Rekursverfahren ist daher zweiseitig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §74KO §6KO §10
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung steht der Bestimmung davor aufgelaufener Interventionskosten als Kosten des Exekutionsverfahrens nicht entgegen. (Keine analoge Anwendung der §§ 6, 7 KO auf Exekutionsverfahren). Entscheidungstexte 53 R 37/97s Entscheidungstext LG Salzburg 20.02.1997 53 R 37/97s European... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CKO §6KO §27
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner kann auf Seiten des Masseverwalters dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten, sofern die Voraussetzungen für die Nebenintervention vorliegen. (Hier: kein eigenes rechtliches Interesse des Gemeinschuldners am Obsiegen des Masseverwalters, weil der Gemeinschuldner bei Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Liegenschaft nicht verfügungsbefugt ist.) Entscheidu... mehr lesen...
Norm: IO §7KO §6KO §7ZPO §159ZPO §164ZPO §165
Rechtssatz: Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zuständig (hier: Aufnahme des Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6
Rechtssatz: Ist die Gemeinschuldnerin zur Lastenfreistellung einer vor Konkurseröffnung verkauften Liegenschaft verpflichtet, kann auch der Anspruch auf Herausgabe von Löschungsquittungen solange nur gegen den Masseverwalter und nicht direkt gegen die Gemeinschuldnerin geltend gemacht werden, als der Kläger nicht auf die Befriedigung seiner (Schadenersatzansprüche) Ansprüche aus der Konkursmasse verzichtet hat. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §163KO §6KO §7KO §7 Abs3
Rechtssatz: Ergeht ein Aufnahmebeschluss in Rechtsstreitigkeiten, welche die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken, ohne Prüfung, ob sämtliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges gegeben sind (die streitgegenständliche Prozessforderung vom Gläubiger also im Konkurs angemeldet und in der (nachträglichen) Prüfungstagsatzung... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §6
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit des Gemeinschuldners ist von der Bestimmung des § 6 KO auszugehen. Danach fehlt (in Verbindung mit § 1 Abs 1 KO) dem Gemeinschuldner die aktive und passive Prozessfähigkeit im Masseprozess. Soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind, erhält aber die Konkursmasse ein ex lege vertretungsbefugtes und vertretungsverpflichtetes Organ in der Person des Masseverwalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1KO §6KO §23KO §110
Rechtssatz: Ein gegen den Gemeinschuldner erhobenes Begehren auf Räumung eines Bestandobjekts, das er im Rahmen seines Unternehmens gemietet hat, betrifft sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen und ist daher eine Konkursforderung. Eine solche Konkursforderung ist aber weder anmeldungspflichtig noch Gegenstand der Prüfung, weil der Anspruch nicht aus der Masse zu befriedigen, sondern auf andere Weise - im ... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §7
Rechtssatz: Das Erstgericht hat auf Grund des Antrages der Klägerin die Aufnahme des Verfahrens beschlossen und gleichzeitig dem Masseverwalter die Erstattung einer Klagebeantwortung aufgetragen und wurde dieser Beschluß dem Masseverwalter zugestellt, von ihm aber nicht bekämpft und daher rechtskräftig, ist nicht mehr zu prüfen ob der Aufnahme des Verfahrens gegen den Masseverwalter ein Hindernis entgegengestanden ist - etwa we... mehr lesen...
Norm: KO §6
Rechtssatz: Die Konkursteilnahmeverzichtserklärungen müssen sich auf die prozeßgegenständlichen Ansprüche beziehen; nur im Konkursverfahren abgegebene Erklärungen, die lediglich einen Teil der Forderungen betreffen, reichen nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 6 Ob 542/87 Veröff: GesRZ 1989,45 (Fink) ... mehr lesen...
Norm: KO §6ZPO §6
Rechtssatz: § 6 KO normiert ein Prozeßhindernis, das jedoch für die davon betroffenen Ansprüche durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung (Konkursteilnahmeverzichtserklärung) beseitigt werden kann; jedoch keine Durchführung eines Sanierungsverfahrens gemäß § 6 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 6 Ob 542/87 Veröff: Ge... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §7ZPO §14 Ba
Rechtssatz: Im Rechtsstreit auf Feststellung der Größe der Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (ARGE) hat die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer der Parteien die Unterbrechung des Verfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 1 Ob 626/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 626/84 Veröff: GesRZ 1985,32 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 3. 1984 erhobenen Klage begehrte Franz S*****, die „W*****“ Gesellschaft m.b.H. schuldig zu erkennen, die Erklärung abzugeben, der Ausfolgung des bei Rechtsanwalt Dr. O***** als Betriebskostenpauschale einer Wohnungseigentümerin erliegenden Geldbetrages von 21.048 S an den Kläger zuzustimmen. Die Klage samt Ladung zur Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. 3. 1984 wurde der beklagten Gesellschaft am 14. 3. 1984 durch postamtliche Hinterlegung... mehr lesen...
Norm: AO §3 Abs2AO §81 Abs2KO §6KO §7KO §8ZPO §158
Rechtssatz: Werden dem Schuldner diejenigen Beschränkungen auferlegt, die einen Geimeinschuldner kraft Gesetzes treffen (§§ 3 Abs 2 und 81 Abs 2 AO), so hat dies zur Folge, daß der Schuldner die zivilrechtliche Verfügungsgewalt und die Prozeßfähigkeit verliert. Der Verlust der Prozeßfähigkeit hat jedoch nicht die Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten zur Folge. Die diesbezüglichen Bestimmungen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEheG §81KO §6
Rechtssatz: Der schon vor der Ehescheidung anhängig gewordene Konkurs über das Vermögen eines Ehegatten steht der Durchführung eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG durch das Außerstreitgericht nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 685/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 685/82 Veröff: MietSlg 35902(8) = MietSlg 35679(8) ... mehr lesen...
Norm: IO §6 Abs2KO §6VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Konkursmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient. Entscheidungstexte 2 Ob 84/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 2 Ob 84/81 Veröff: RZ 1982/47 S 193 = VersR 1983,303 ... mehr lesen...