Norm
ABGB §932 IIIRechtssatz
Ein Begehren auf Aufhebung eines Vertrags verwandelt sich mit Konkurseröffnung in einen Geldanspruch, der gemäß §14 KO mit dem Schätzwert anzumelden ist. Ein mit Klage gegen den Masseverwalter geltend gemachtes gesondertes Begehren auf Aufhebung des Vertrags ist weder notwendig noch zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117623Dokumentnummer
JJR_20030520_OGH0002_0040OB00088_03Z0000_001