Norm
KO §1Rechtssatz
Ist die Gemeinschuldnerin zur Lastenfreistellung einer vor Konkurseröffnung verkauften Liegenschaft verpflichtet, kann auch der Anspruch auf Herausgabe von Löschungsquittungen solange nur gegen den Masseverwalter und nicht direkt gegen die Gemeinschuldnerin geltend gemacht werden, als der Kläger nicht auf die Befriedigung seiner (Schadenersatzansprüche) Ansprüche aus der Konkursmasse verzichtet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0087548Dokumentnummer
JJR_19960314_OGH0002_0080OB00036_9500000_001