Norm
KO §6Rechtssatz
Die Ausstellung eines Dienstzeugnisses für den vor Konkurseröffnung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Kläger kann ausnahmsweise dann gegen den Masseverwalter geltend gemacht werden, wenn ein enger Sachzusammenhang mit dem Hauptbegehren besteht (hier: Feststellung der beendigungsabhängigen Entgeltansprüche ist ebenso wie die Ausstellung des Dienstzeugnisses von der Vorfrage des Vorliegens eines Betriebsüberganges abhängig).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119997Dokumentnummer
JJR_20050606_OGH0002_009OBA00118_04Z0000_001