Norm
EuGVVO Art6 Z1Rechtssatz
Die Zurückweisung der Klage gegen einen inländischen Streitgenossen wegen Konkurseröffnung hindert nach Missbrauchskontrolle nicht die Annahme des Gerichtsstandes der Streitgenossenschaft nach Art 6 Z 1 EuGVVO hinsichtlich des anderen Beklagten mit Sitz im Ausland.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2004:RFE0000075Dokumentnummer
JJR_20040608_LG00929_00300R00175_04I0000_001