Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Den Masseverwalter, der eine Anfechtungseinrede erhoben hat, trifft die Behauptungslast und Beweislast sowohl für den objektiven als auch für den subjektiven Tatbestand. Entscheidungstexte 5 Ob 687/77 Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 687/77 5 Ob 537/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1981 5 Ob 537/81 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: §§ 30, 31 KO wollen die objektive Begünstigung eines Gläubigers durch Befriedigung oder Sicherstellung verhindern; sie sollen dazu dienen, die Gleichbehandlung der Gläubiger zumindest unter bestimmten Voraussetzungen - zu sichern. Das bedeutet, dass der Gläubiger nicht etwas erhalten soll, was er nicht genau so, wie es gegeben wurde, zu fordern hat. Es kommt also selbst bei einer Novation auf die umgewandelte Schu... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Der Beweis der Begünstigungsabsicht ist erbracht, wenn Tatsachen erwiesen sind, die auf diese Begünstigungsabsicht schließen lassen. Entscheidungstexte 8 Ob 539/77 Entscheidungstext OGH 07.09.1977 8 Ob 539/77 8 Ob 528/85 Entscheidungstext OGH 11.12.1985 8 Ob 528/85 Veröff: SZ 58/205 ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Der Gläubiger, der sich zur Zeit der
Begründung: des Schuldverhältnisses Sicherstellung nicht bedungen hat, ist als Begünstigter anzusehen, wenn er erst nach Eintritt der kritischen Zeit Sicherstellung erlangt hat. Die Begünstigung tritt in einem solchen Fall aber nicht schon mit der Erwirkung des Urteils, sondern erst mit dem Erwerb des Zwangspfandrechtes ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Der Anfechtungstatbestand des § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO ist dann nicht gegeben, wenn die
Begründung: der Forderung und die Bestellung der Sicherheit auf einem einheitlichen Vertrag beruhen, was etwa dann der Fall ist, wenn die Zusicherung oder Erweiterung eines Kredites von der Bestellung einer bestimmten Sicherheit abhängig gemacht wird und damit der Sicherstellungsakt ein Teil des die Schuld beg... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Keine strenge Beurteilung der Anfechtungserklärung des Masseverwalters, wenn sich die letzten erweisbaren Rechtshandlungen des Gemeinschuldners als einheitlicher, in mehreren Phasen verwirklichter und in seiner Gesamtheit anfechtbarer Vorgang erweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 9/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1975 1 Ob 9/75 ... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma H & S, Alleininhaber Ing Roland H, wurde mit Beschluß des LG Feldkirch vom 22. 10. 1968 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 22. 4. 1969 der Anschlußkonkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Gemeinsam mit zwei anderen Firmen erwirkte die beklagte Partei am 8. 2. 1968 gegen die Firma H & S beim LG Feldkirch ein Versäumungsurteil über einen Betrag von S 55.683.- sA, von dem der beklagten Partei die Hälfte zustand. Die v... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §30KO §31
Rechtssatz: Befriedigungstauglich ist eine Anfechtung auch dann, wenn die an die allgemeine Konkursmasse zurückzuzahlenden Beträge nur zur Befriedigung der Massegläubiger, nicht aber zur Befriedigung der Konkursgläubiger beitragen (Abgehen von der bisherigen Judikatur RZ 1962,205 und 7 Ob 234, 235/63!). Entscheidungstexte 1 Ob 96/72 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31ZPO §268 IIID6
Rechtssatz: Zur Lösung der Frage der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bedarf es einer rechtlichen Schlußfolgerung, sie ist daher vom Zivilgericht trotz der Verurteilung des Gemeinschuldners wegen Vergehens nach § 486 Z 1 StG selbständig zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 105/71 Entscheidungstext OGH 26.05.1971 6 Ob 105/71 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Auch leicht fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit schadet (so auch schon 1 Ob 268/66). Entscheidungstexte 4 Ob 603/70 Entscheidungstext OGH 10.11.1970 4 Ob 603/70 7 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 13.09.1972 7 Ob 151/72 5 Ob 750/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AO §1KO §30KO §68
Rechtssatz: Die Zahlungsfähigkeit im Sinne des § 30 Abs 1 KO dauert trotz Bestätigung eines Ausgleiches fort, wenn schon die erste Ausgleichsrate nicht bezahlt werden konnte und in der Folge mangels Erfüllung des Ausgleiches die Konkurseröffnung erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 164/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 164/68 ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Feststellung der Begünstigungsabsicht des Schuldners und deren Kenntnis des Anfechtungsgegners ist eine tatsächliche Feststellung (so schon SZ 7/352); dagegen ist es eine Rechtsfrage, ob dem Anfechtungsgegner diese Absicht des Schuldners bekannt sein mußte (so schon EvBl 1959/101). Entscheidungstexte 5 Ob 88/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 5 Ob 88/68 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Beweispflicht des Anfechtungsgegners für die Behauptung, daß die Befriedigung nach wiedererlangter Zahlungsfähigkeit des Schuldners erfolgt sei. Entscheidungstexte 5 Ob 88/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 5 Ob 88/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0064429 ... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §30
Rechtssatz: Auch eine gebührende Deckung kann eine Benachteiligung der Gläubiger im Sinne des § 28 KO enthalten, weil sie ihnen ein Zugriffsobjekt entzieht. Entscheidungstexte 6 Ob 340/67 Entscheidungstext OGH 21.12.1967 6 Ob 340/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0064251 ... mehr lesen...
Norm: KO §30ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Die Frage, ob die Begünstigungsabsicht hätte bekannt sein müssen, ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 8 Ob 172/67 Entscheidungstext OGH 04.07.1967 8 Ob 172/67 Veröff: SZ 40/96 1 Ob 238/68 Entscheidungstext OGH 31.10.1968 1 Ob 238/68 ... mehr lesen...
Dem Beklagten wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 5. Mai 1961, 14 E 3246/61, zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landesgerichtes Innsbruck vom 20. April 1961, 9 Cg.../61, die Fahrnisexekution gegen Othmar S. bewilligt. Die Pfändung wurde am 25. Mai 1961 durch Nachpfändung der bereits zugunsten des betreibenden Gläubigers Viktor R. zu 14 E 3237/61 gepfändeten Gegenstände - Postzahlen 1 bis 13 - vollzogen. Anläßlich dieser Pf... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z4KO §30
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Verpflichtete den betreibenden Gläubiger dadurch befriedigt, daß er den geschuldeten Betrag einschließlich der Exekutionskosten dem Vollstreckungsorgan übergibt, um die Durchführung des angeordneten exekutiven Verkaufes der gepfändeten Gegenstände hintanzuhalten und die Einstellung der Exekution zu erwirken, liegt eine inkongruente Deckung nicht vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Die
Begründung: eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes durch den Gläubiger stellt gegenüber seiner konkursmäßigen Befriedigung eine abweichende Deckung dar. Eine objektive Begünstigung liegt auch dann vor, wenn Forderungen aus im Exekutionswege gepfändeten Sachen befriedigt wurden, an denen dem Dritten bis zur Exekutionsführung auf Grund des Eigentumsvorbehaltes das Eigentum zustand. ... mehr lesen...
Norm: EO §71 Z2KO §30KO §31
Rechtssatz: Das Gesetz begünstigt gegenüber dem nach den Bestimmungen der §§ 30 und 31 KO erhobenen Anfechtungsanspruch die Forderung des Anfechtungsgegners an Prozeß- und Exekutionskosten nicht. Auch § 371 Z 2 EO schafft keine Ausnahme von den Vorschriften der §§ 30 und 31 KO, wenn die Sicherung des Anspruches auf Grund eines im Mandats- oder Wechselverfahren erlassenen Zahlungsauftrages erwirkt wurde. ... mehr lesen...
Über das Vermögen der Sch. & Co. wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 8. Juli 1965 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 29. Oktober 1965 der Anschlußkonkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der als "Anfechtungsklage gemäß §§ 30 und 31 der Konkursordnung" bezeichneten Klage wendet sich der Kläger gegen eine von der Beklagten am 25. Juni 1965 vorgenommene Kompensation eines Betrages von 80.000 S, den die Beklagte der Gemeinschuldnerin schul... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §44
Rechtssatz: Begünstigung ist dann nicht gegeben, wenn der Gläubiger dartut, daß er durch die Geltendmachung des zur Sicherung seiner Geldforderung begründeten Aussonderungsrechtes (Eigentumsvorbehalt) auch das bekommen hätte, was er durch die angefochtene Rechtshandlung erhalten hat. Kein Aussonderungsrecht an der Forderung, zu deren Sicherstellung der Eigentumsvorbehalt begründet wurde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20KO §30
Rechtssatz: Auch die Herbeiführung einer an sich nach §§ 19, 20 KO zulässigen Aufrechnung kann wegen Begünstigung angefochten werden. Entscheidungstexte 6 Ob 288/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1967 6 Ob 288/66 Veröff: SZ 40/35 = JBl 1968,263 1 Ob 719/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 719/... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Keine Anfechtbarkeit der Auszahlung eines vom späteren Gemeinschuldner außerhalb der Anfechtungsfristen bei einem Treuhänder erlegten Betrages, dessen Rückname vereinbarungsgemäß nicht mehr möglich war. Entscheidungstexte 1 Ob 153/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 1 Ob 153/62 European Case Law... mehr lesen...
Josef G. und Marie G. sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 113 Katastralgemeinde G. Im Grundbuch ist die mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 16. Februar 1957, 4 Sa 2/57 und 4 Sa 3/57, am 16. Februar 1957 erfolgte Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und die mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 6. August 1957, 4 S 2/57 und 4 S 3/57, am 6. August 1957 erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der beiden Miteigentümer angemerkt. Im Lasten... mehr lesen...
Norm: AbgEG allgKO §30ReichsabgO §101
Rechtssatz: Für öffentliche Abgaben besteht ein materiellrechtlicher Sicherungsanspruch der öffentlichen Hand. Eine Anfechtung der so erworbenen Absonderungsrechte wegen inkongruenter Deckung ist daher ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 553/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 1 Ob 553/56 Veröff: JBl 1957,420 = RZ 1957,60 ... mehr lesen...
Norm: KO §12 Abs1KO §30
Rechtssatz: Die durch § 12 KO verfügte beschränkte Besserstellung der öffentlichen Hand schließt keineswegs aus, daß die für Abgaben begründeten Absonderungsrechte nach den Bestimmungen der §§ 27 ff KO angefochten werden können, wie dies auch bei den sonstigen Absonderungsrechten zutrifft. Entscheidungstexte 1 Ob 553/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §30
Rechtssatz: Durch das Erlöschen von Absonderungsrechten nach dem § 12 KO wird deren Anfechtbarkeit nach den §§ 27 ff KO nicht berührt. Entscheidungstexte 1 Ob 229/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 229/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0064303 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Die Zurücknahme gelieferter unbezahlter Waren seitens eines Gläubigers des Kridatars kann nach § 30 Abs 1 Z 1 KO angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 685/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 2 Ob 685/51 Veröff: EvBl 1951/485 S 618 = EvBl 1951/498 S 623 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Die Frist der §§ 30, 31 KO beginnt mit der Ausstellung der Pfandbestellungsurkunde und nicht erst mit der Einverleibung des Pfandrechtes. Entscheidungstexte 1 Ob 8/31 Entscheidungstext OGH 22.01.1931 1 Ob 8/31 Veröff: SZ 13/18 5 Ob 237/62 Entscheidungstext OGH 15.11.1962 5 Ob 237/62 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Nicht schon die Übernahme der Verpflichtung zur Pfandbestellung, sondern erst die wirkliche Pfandbestellung ist Sicherstellung im Sinne des § 30 Abs 1 Z 3 und § 31 Abs 1 Z 2 KO. Entscheidungstexte 1 Ob 110/27 Entscheidungstext OGH 09.02.1927 1 Ob 110/27 Veröff: SZ 9/51 7 Ob 8/70 ... mehr lesen...