Norm: IO §28IO §29KO §27KO §28KO §30KO §31
Rechtssatz: Allen Anfechtungstatbeständen nach der KO liegt zum Teil unausgesprochen das Erfordernis der Gläubigerbenachteiligung zugrunde. Entscheidungstexte 4 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83 Veröff: SZ 57/87 = JBl 1985,494 = EvBl 1985/92 S 461 = RdW 1984,242 1 Ob 555/86 ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Aus dem Bereich des § 30 KO scheiden insbesondere solche Akte der Sicherstellung aus, die gleichzeitig mit der
Begründung: der Schuld gewährt wurden und sich daher als Teil des die Schuld begründenden Rechtsgeschäftes darstellen; in diesen Fällen erhält der Gläubiger nur das, was ihm auf Grund der mit dem Schuldner getroffenen Abmachung gegeben werden mußte, um das Schuldverhältnis überhaupt zu begründen. ... mehr lesen...
Am 21. 1. 1976 stellten die R-GesmbH, die später mit dieser durch Aufnahme verschmolzene Karl K-Gesellschaft und Dipl.-Ing. Hugo L der nun beklagten Sparkasse das Anbot, ihr zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus gewährten oder künftig noch zu gewährenden Krediten bis zum Höchstbetrag von 10 Mio. S auf 14 bestimmten Liegenschaften das Pfandrecht einzuräumen. Dieses Anbot hat die beklagte Sparkasse am 22. 1. 1976 angenommen; schon am Tag darauf wurde die Rangordnung f... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: § 30 KO setzt für beide Anfechtungstatbestände (Abs 1 Z 1 und Z 2, 3) zum Zeitpunkt der Deckung den Bestand der bedeckten Forderung voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 693/82 Entscheidungstext OGH 31.01.1984 5 Ob 693/82 Veröff: SZ 57/26 = EvBl 1985/40 S 185 (mit Bemerkung von Schumacher, H6,165) = RdW 1984,341 ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Bei einer Höchstbetragshypothek ist zwischen der Sicherstellung gewährter (Sockelkredit) und künftig zu gewährender Kredite (Aufstockungskredit) zu unterscheiden. Der Anfechtung sind nur die zur Zeit der Kreditgewährung bestandenen Forderungen zugänglich. Wenn für den Sockelkredit und den Aufstockungskredit getrennte Konten geführt werden, sind die aus dem Verkauf der belasteten Liegenschaften zugeflossenen Beträge nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 HABGB §1414KO §27KO §30
Rechtssatz: Eine zahlungshalber erfolgte Forderungsabtretung ist nach ihrem Rechtsgrund, auch wenn sie selbst unmittelbar noch keine Schuldtilgung zu bewirken vermag, als Rechtshandlung zur Befriedigung der Forderung des Neugläubigers gegen den Altgläubiger zu behandeln. Sie unterliegt unter den Voraussetzungen des § 30 KO der Anfechtung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Unterliegt die Abtretung einer Forderung des Altgläubigers an den Neugläubiger der Anfechtung, erfaßt das auch die Empfangnahme der Leistung des Schuldners durch den Neugläubiger. Entscheidungstexte 6 Ob 770/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1983 6 Ob 770/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: IO §66KO §30KO §31KO §66KO aF §68KO §69
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldforderungen regelmäßig zu erfüllen. Symptome der Zahlungsunfähigkeit sind zB Nichtleistung nach Verurteilung in mehreren Verfahren, nach fruchtlosen Mahnungen, ergebnislosen Exekutionen, sowie Tilgung immer nur der dringlichsten Verbindlichkeite... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31KO §68
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Betrieb sanierungsfähig und sanierungswürdig ist, ändert nichts an den rechtlichen Folgen einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit. War daher der gemeinschuldnerische Betrieb zum kritischen Zeitpunkt zahlungsunfähig, würde dies an der Anfechtbarkeit der Rechtshandlung auch dann nichts ändern, wenn diese Zahlungsunfähigkeit mit irgendwelchen Mitteln (zusätzliche Kredite, organisatorische M... mehr lesen...
Norm: IO §28KO §28KO §30
Rechtssatz: In Benachteiligungsabsicht handelt der Gemeinschuldner, wenn er weiß und will, dass durch seine Rechtshandlungen Gläubiger benachteiligt werden; sein Wille muss zumindest in der Form des dolus eventualis die Herbeiführung dieses Erfolges gerichtet sein, wenn er auch nicht der einzige Beweggrund sein muss. Entscheidungstexte 1 Ob 616/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §30KO §31KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO sind die Leistungen des späteren Gemeinschuldners auf Grund eines solchen Kaufvertrages und das Rechtsgeschäft selbst nur unter den Voraussetzungen des § 28 Z 1 bis 3 KO, also bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis des Anfechtungsgegners bezüglich der Benachteiligungsabsicht des späteren Gemeinschuldners anfechtbar. Wegen erkennbarer Vermögensverschleude... mehr lesen...
Norm: AnfO §13KO §30KO §31KO §39
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände, wenn die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 795/81 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §891ABGB §1358BAO §6BAO §7EStG 1972 §82EStG 1988 §82KO §30KO §31
Rechtssatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haften für die Steuerverbindlichkeit des Arbeitnehmers gemeinsam als Gesamtschuldner im Sinne des § 891 ABGB. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber mit der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einzubehaltenden Lohnsteuer, gleichgültig ob er diese aus eigenem und unmittelbar kraft Gesetzes oder auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes abfüh... mehr lesen...
Die Erstbeklagte ist die uneheliche Mutter der Margit W; der Zweitbeklagte ist ihr Stiefvater. Margit W ist seit 10. Mai 1976 grundbücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 1902/9 bestehenden Liegenschaft EZ 1134 II KG K. Auf dieser Liegenschaft wurde am 5. Mai 1977 zugunsten der beiden Beklagten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1977, S 109/77, wurde über das Vermögen der Margit W der Konkurs eröffnet un... mehr lesen...
Norm: AnfO §1KO §28KO §30
Rechtssatz: Der Anfechtung unterliegen auch die in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen vorgenommenen Rechtshandlungen zB Unterfertigung verbücherungsfähiger Urkunden des Gemeinschuldners. Entscheidungstexte 7 Ob 513/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 513/80 Veröff: SZ 53/31 8 Ob 27/94 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §30KO §81KO §83
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat die Wahl, entweder die Nichtigkeit oder die Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen des Gemeinschuldners geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 513/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 513/80 Veröff: SZ 53/31 8 Ob 129/04k Entscheidungstext OGH 04.05.2005 8 Ob 1... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §44 Abs2
Rechtssatz: Die Wirksamkeit des Aussonderungsrechtes im Konkurs ist davon abhängig, daß sich die Waren noch in der Konkursmasse befinden. Auf einen allfälligen Verkaufserlös kann das Aussonderungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs 2 KO übergehen. Entscheidungstexte 5 Ob 701/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob 701/79 Veröff: JBl 1981,157 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §44 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob die Beklagte durch die Geltendmachung ihres Aussonderungsrechtes auch das bekommen hätte, was sie durch die angefochtene Rechtshandlung erhalten hat, kann nur auf den Zeitpunkt dieser Rechtshandlung abgestellt werden, soweit damals bereits die Möglichkeit bestanden hat, den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es kommt daher nur darauf an, ob damals noch Waren aus jener Lieferung vorhanden gewe... mehr lesen...
Norm: AnfO §2KO §30ZPO §503 Z4 E4c9ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Die Annahme, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Umstände kannte oder nicht, gewisse Vorstellungen besaß oder nicht und willensmäßig konkrete Zielsetzungen verfolgte oder nicht, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellungen. Die Wertung, dass einer Person unter Anwendung der ihr zumutbaren Aufmerksamkeit und bei dem von ihr zu vertretenden Beurteilungsverm... mehr lesen...
Norm: AnfO §2KO §30ZPO §503 Z4 E4bZPO §503 Z4 E4c9ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Umschreibt das Gesetz ein Tatbestandselement mit einem erst durch rechtliche Beurteilung inhaltlich zu bestimmenden Begriff, dann liegt in der bloßen Bejahung oder Verneinung dieses Tatbestandselementes ein Feststellungsmangel, wenn nicht erkennbar ist, aus welchen in tatsächlicher Hinsicht zugrundegelegten Umständen das fragliche Tatbestandselement inhaltlich besti... mehr lesen...
Norm: KO §12 Abs1KO §30KO §31 Abs1 Z2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Sicherstellung durch Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsübereignung ist im Sinne § 31 Abs 1 Z 2 und Abs 4 KO erst dann vorgenommen, wenn die (körperliche) Sache in der erforderlichen Form übergeben und damit den Erfordernissen des modus entsprochen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 663/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Vornahme bei Rechtshandlungen, die aus mehreren Akten bestehen, bestimmt sich nach der Vornahme des letzten notwendigen Aktes. Entscheidungstexte 5 Ob 663/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5 Ob 663/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0064478 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat über das Vermögen des A B mit Wirkung vom 5. Jänner 1978 den Konkurs eröffnet und den Kläger zum Masseverwalter bestellt. In dieser Eigenschaft ficht er mittels der am 21. Dezember 1978 eingebrachten Klage die Verpfändung einer in die Masse fallenden Liegenschaft durch den nunmehrigen Gemeinschuldner und dessen Ehefrau zugunsten einer damals bereits bestandenen Warenlieferungsforderung des Beklagten an. Der Beklagte wendete unter anderem den Anfechtungsausschluß ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Die im Anfechtungsprozeß des Masseverwalters gegen den Pfandgläubiger strittige Vorfrage, ob der nunmehrige Gemeinschuldner durch Ausstellung einer bestimmten Pfandbestellungsurkunde alles von seiner Seite Erforderliche zur nun angefochtenen Sicherstellung getan hat, ist unabhängig von einem rechtskräftigen Beschluß des Grundbuchsgerichtes zu lösen, mit dem das Einverleibungsbegehren aus dem Grund abgewiesen wurde... mehr lesen...
Norm: BAO §232BAO §233KO §30
Rechtssatz: Dem Abgabengläubiger wird unter den im § 232 BAO 1961 angeführten Voraussetzungen ein materiellrechtlicher Anspruch auf Sicherstellung noch nicht vollstreckbarer Abgabenforderungen eingeräumt, sodaß die nach § 233 Abs 2 BAO im Exekutionsweg erwirkten Sicherheiten nicht als eine anfechtbare Begünstigung des Abgabengläubigers angesehen werden können. (1 Ob 553/56 = JBl 1957,420 = RZ 1957,60; 5 Ob 27/63 EvB... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Die Begünstigungsabsicht nach § 30 KO kann ohne Benachteiligungsabsicht bestehen, insbesondere dann, wenn der Gemeinschuldner bei der etwa zur Beruhigung des andringenden Anfechtungsgegners vorgenommenen Deckung hofft, des drohenden Verfalls Herr zu werden oder den bereits eingetretenen Vermögensverfall zu überwinden und dann auch die anderen Gläubiger voll und zeitgerecht befriedigen zu können. Ents... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Für die Begünstigungsabsicht wesentlich ist allein das Abstellen auf eine - wenngleich nur vorübergehende - Beeinträchtigung der par conditio der Gläubiger. Entscheidungstexte 7 Ob 698/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 698/78 7 Ob 546/81 Entscheidungstext OGH 19.03.1981 7 Ob 546/81 Vgl ... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Begünstigungsabsicht liegt auch vor, wenn der Schuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens desselben drohenden Konkursverfahrens befreit werden soll. Entscheidungstexte 7 Ob 698/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 698/78 7 Ob 546/81 Entscheidungstext OGH 19.03.1981 7 Ob 546/81 Auc... mehr lesen...
Norm: KO §30
Rechtssatz: Kenntnis der die Bevorzugung leitenden Benachteiligungsabsicht schließt Kenntnis der Begünstigungsabsicht in sich, ungeachtet der Unkenntnis der ersteren kann aber Kenntnis der Begünstigungsabsicht bestehen. Entscheidungstexte 7 Ob 698/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 698/78 8 Ob 593/86 Entscheid... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §48
Rechtssatz: Die Deckung von Ansprüchen, die dem Konkurs vorausgehen, ist auch nach § 30 KO nicht anfechtbar, namentlich nicht die Deckung von Absonderungsrechten. Die Deckung muß, soll sie anfechtbar sein, auf Kosten der Masse gehen. Entscheidungstexte 7 Ob 698/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 698/78 8 Ob 59... mehr lesen...