Norm
KO §30Rechtssatz
Den Masseverwalter, der eine Anfechtungseinrede erhoben hat, trifft die Behauptungslast und Beweislast sowohl für den objektiven als auch für den subjektiven Tatbestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064383Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013