Norm
KO §30Rechtssatz
Für die Begünstigungsabsicht wesentlich ist allein das Abstellen auf eine - wenngleich nur vorübergehende - Beeinträchtigung der par conditio der Gläubiger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016