Norm
KO §30Rechtssatz
Begünstigungsabsicht liegt auch vor, wenn der Schuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens desselben drohenden Konkursverfahrens befreit werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064475Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016