Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art17;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz der Z 1 des Art 17 DBA Schweiz, BGBl 74/1975, kann nur auf natürliche Personen angewendet werden (Hinweis Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 17, Tz 14). Eine Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art17;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz der Z 1 des Art 17 DBA Schweiz, BGBl 74/1975, kann nur auf natürliche Personen angewendet werden (Hinweis Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 17, Tz 14). Eine Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 bezüglich des Begriffes und der Ermittlung der Einkünfte auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, dass auch einer Körpe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 bezüglich des Begriffes und der Ermittlung der Einkünfte auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, dass auch einer Körpe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. November 2003, 2000/15/0033, zum Ausdruck gebracht hat, ist zu unterscheiden, ob ein Veranstalter Rechtsbeziehungen direkt zum ausländischen Künstler unterhält oder bloß zu einer Künstleragentur. Im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde die beschwerdeführende GmbH, die ein Forschungsinstitut betreibt, zur Haftung für Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger herangezogen. Aus einer Beilage zum Prüfungsbericht geht hervor, dass die Beschwerdeführerin in den Jahren 1991 bis 1996 Seminare und dergleichen veranstaltet und dazu u.a. deutsche Gastvortragende eingeladen hat. Der Prüfer traf dazu die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe den (auf freiberuflicher Bas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98;EStG 1988 §99;
Rechtssatz: Voraussetzung der Steuerpflicht nach § 99 EStG ist, dass überhaupt Einkünfte vorliegen, die einer der in § 98 EStG aufgezählten Fallgruppen zuzuordnen sind (Hinweis E 20.2.1997, 95/15/0135). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000130087.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein schwedischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Großbritannien, hat in Österreich weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates der H-AG vom 21.September 1995, die ihren Sitz in Österreich hat, wurde der Beschwerdeführer zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Die H-AG hat - direkt oder indirekt über eine 100 %ige Tochtergesellschaft - in Österreich, CSR, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Deutschland, Estland, Kan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein schwedischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Großbritannien, hat in Österreich weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates der H-AG vom 21.September 1995, die ihren Sitz in Österreich hat, wurde der Beschwerdeführer zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Die H-AG hat - direkt oder indirekt über eine 100 %ige Tochtergesellschaft - in Österreich, CSR, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Deutschland, Estland, Kan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nur dann im Inland ausgeübt worden, wenn er persönlich im Inland tätig geworden ist. Ob die im Inland persönlich ausgeübte Tätigkeit inhaltlich bloß inländische Konzerngesellschaften oder auch ausländische Konzerngesellschaften betroffen hat, ist nach § 98 Z 2 ers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Vermutung spricht für die Verwertung selbstständiger Arbeit im Inland, wenn nur von der inländischen Muttergesellschaft Entgelte an den Steuerpflichtigen geleistet werden. Es ist jedoch nach dem Tatbestand des § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erforderlich, dass der Erfolg der im Ausland ausgeübten Arbeit de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Vorstandes bzw Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Inland hat, stellt stets eine Verwertung im Inland iSd § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 dar. Die Tätigkeit eines Vorstandes einer inländischen Muttergesellschaft im Aufsichtsrat ausländischer Tochtergesellschaften i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nur dann im Inland ausgeübt worden, wenn er persönlich im Inland tätig geworden ist. Ob die im Inland persönlich ausgeübte Tätigkeit inhaltlich bloß inländische Konzerngesellschaften oder auch ausländische Konzerngesellschaften betroffen hat, ist nach § 98 Z 2 ers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Vermutung spricht für die Verwertung selbstständiger Arbeit im Inland, wenn nur von der inländischen Muttergesellschaft Entgelte an den Steuerpflichtigen geleistet werden. Es ist jedoch nach dem Tatbestand des § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erforderlich, dass der Erfolg der im Ausland ausgeübten Arbeit de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Vorstandes bzw Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Inland hat, stellt stets eine Verwertung im Inland iSd § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 dar. Die Tätigkeit eines Vorstandes einer inländischen Muttergesellschaft im Aufsichtsrat ausländischer Tochtergesellschaften i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...