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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §1 Abs3;Rechtssatz
Die Tätigkeit eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nur dann im Inland ausgeübt worden, wenn er persönlich im Inland tätig geworden ist. Ob die im Inland persönlich ausgeübte Tätigkeit inhaltlich bloß inländische Konzerngesellschaften oder auch ausländische Konzerngesellschaften betroffen hat, ist nach § 98 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000150039.X01Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013