RS Vwgh 2000/8/3 98/15/0202

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;
DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;
EStG 1988;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000

Rechtssatz

Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften statt an den Wohnsitz des Arbeitnehmers an den Ort der Tätigkeit angeknüpft wird, weil sich eine im Einzelfall mögliche höhere Steuerlast nicht primär aus der Wahl des Anknüpfungspunktes, sondern aus dem unterschiedlichen Steuerniveau in den Vertragsstaaten ergibt.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Abgabenrechtliche Grundsätze; VwRallg7 steuerliche Gleichbehandlung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150202.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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