Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §98 Z6;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weist keinen klar umrissen... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge dieser H... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer in einem Vorhalt vom 30. März 1999 auf, Angaben zur vermögensmäßigen Situation des Kreditnehmers (MMag. Peter K.) zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und über den Zweck der Kreditaufnahme zu machen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, einen Vertrag mit dem Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000,-- USD zuzüglich 20 % Agenturprovision zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sic... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, einen Vertrag mit dem Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000,-- USD zuzüglich 20 % Agenturprovision zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sic... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, einen Vertrag mit dem Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000,-- USD zuzüglich 20 % Agenturprovision zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sic... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;11997E234 EG Art234;AVG §38;DBAbk Großbritannien 1970 Art12;DBAbk Großbritannien 1970 Art7;DBAbkDV Großbritannien 1979 §3 Abs2;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z6;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;VwGG §62 Abs1; Beachte ... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;11997E234 EG Art234;AVG §38;DBAbk Großbritannien 1970 Art12;DBAbk Großbritannien 1970 Art7;DBAbkDV Großbritannien 1979 §3 Abs2;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z6;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;VwGG §62 Abs1; Beachte ... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;11997E234 EG Art234;AVG §38;DBAbk Großbritannien 1970 Art12;DBAbk Großbritannien 1970 Art7;DBAbkDV Großbritannien 1979 §3 Abs2;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z6;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;VwGG §62 Abs1; Beachte ... mehr lesen...
Im Bericht über eine am 21. Dezember 1998 bei der Beschwerdeführerin (eine inländische GmbH mit dem Sitz in Z.) abgeschlossene abgabenbehördliche Prüfung ("Lohnsteuerprüfung" über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1997) vertrat der Prüfer die Ansicht, es sei für den Streitzeitraum eine Nachversteuerung der Bezüge von R. gemäß § 99 EStG 1988 (mit dem Satz von 20 %) vorzunehmen (Abgabenbetrag insgesamt 60.762 S). In der Begründung: zu dem auf Grund des Prüfungsberichtes ergang... mehr lesen...
Im Bericht über eine am 21. Dezember 1998 bei der Beschwerdeführerin (eine inländische GmbH mit dem Sitz in Z.) abgeschlossene abgabenbehördliche Prüfung ("Lohnsteuerprüfung" über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1997) vertrat der Prüfer die Ansicht, es sei für den Streitzeitraum eine Nachversteuerung der Bezüge von R. gemäß § 99 EStG 1988 (mit dem Satz von 20 %) vorzunehmen (Abgabenbetrag insgesamt 60.762 S). In der Begründung: zu dem auf Grund des Prüfungsberichtes ergang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §28;BAO §29;DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0257 E 1. Oktober 1991 RS 3 Stammrechtssatz Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
Begründung: einer Betriebsst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Beachte Besprechung in:AnwBl 11/2004 S. 570 - 571;
Rechtssatz: Da es zur Annahme einer Verfügungsmacht nicht erforderlich ist, dass Anlagen, Einrichtungen usw. im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §28;BAO §29;DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0257 E 1. Oktober 1991 RS 3 Stammrechtssatz Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
Begründung: einer Betriebsst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Beachte Besprechung in:AnwBl 11/2004 S. 570 - 571;
Rechtssatz: Da es zur Annahme einer Verfügungsmacht nicht erforderlich ist, dass Anlagen, Einrichtungen usw. im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine "Konzertdirektion". Nach abgabenbehördlichen Prüfungen zog ihn das Finanzamt bescheidmäßig zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 iVm § 100 EStG 1988 heran. Die Haftung betrifft - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - folgende Vorgänge: 1. Zahlungen an im Ausland befindliche Künstleragenturen für in Österreich abgehaltene Konzerte: Im Jahr 1989 erfolgte eine Zahlung von 140.500 S an die Prago Concer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine "Konzertdirektion". Nach abgabenbehördlichen Prüfungen zog ihn das Finanzamt bescheidmäßig zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 iVm § 100 EStG 1988 heran. Die Haftung betrifft - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - folgende Vorgänge: 1. Zahlungen an im Ausland befindliche Künstleragenturen für in Österreich abgehaltene Konzerte: Im Jahr 1989 erfolgte eine Zahlung von 140.500 S an die Prago Concer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine "Konzertdirektion". Nach abgabenbehördlichen Prüfungen zog ihn das Finanzamt bescheidmäßig zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 iVm § 100 EStG 1988 heran. Die Haftung betrifft - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - folgende Vorgänge: 1. Zahlungen an im Ausland befindliche Künstleragenturen für in Österreich abgehaltene Konzerte: Im Jahr 1989 erfolgte eine Zahlung von 140.500 S an die Prago Concer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art17;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz der Z 1 des Art 17 DBA Schweiz, BGBl 74/1975, kann nur auf natürliche Personen angewendet werden (Hinweis Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 17, Tz 14). Eine Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 bezüglich des Begriffes und der Ermittlung der Einkünfte auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, dass auch einer Körpe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. November 2003, 2000/15/0033, zum Ausdruck gebracht hat, ist zu unterscheiden, ob ein Veranstalter Rechtsbeziehungen direkt zum ausländischen Künstler unterhält oder bloß zu einer Künstleragentur. Im ... mehr lesen...