RS Vwgh 2001/10/17 2000/13/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §98;
EStG 1988 §99;

Rechtssatz

Voraussetzung der Steuerpflicht nach § 99 EStG ist, dass überhaupt Einkünfte vorliegen, die einer der in § 98 EStG aufgezählten Fallgruppen zuzuordnen sind (Hinweis E 20.2.1997, 95/15/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130087.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten