Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;EStG 1988 §95 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Die Befreiungserklärung gem § 94 Z 5 EStG 1988 kann jederzeit, aber nur für die Zukunft und nicht rückwirkend für die Vergangenheit abgegeben werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmung des § 95 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 hinzuweisen. Danach gilt bei Meldung des Eintritts von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;
Rechtssatz: Die Abgabe einer Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 ist an keine Frist gebunden, weil ein Endzeitpunkt für die Abgabe der Befreiungserklärung nicht normiert ist. Es liegt allein im Belieben des Steuerpflichtigen, ob und gegebenenfalls wann er eine Befreiungserklärung abgibt. Es wird auch mit der Wendung "Die Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;EStG 1988 §95 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Die Befreiungserklärung gem § 94 Z 5 EStG 1988 kann jederzeit, aber nur für die Zukunft und nicht rückwirkend für die Vergangenheit abgegeben werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmung des § 95 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 hinzuweisen. Danach gilt bei Meldung des Eintritts von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;
Rechtssatz: Die Abgabe einer Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 ist an keine Frist gebunden, weil ein Endzeitpunkt für die Abgabe der Befreiungserklärung nicht normiert ist. Es liegt allein im Belieben des Steuerpflichtigen, ob und gegebenenfalls wann er eine Befreiungserklärung abgibt. Es wird auch mit der Wendung "Die Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine für den Streitzeitraum nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen gesonderten Rechnungskreis. Mit der Körperschaftsteuererklärung für 1992 beantragte die Beschwerdeführerin die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer im Betrag von 1,268.781 S. Die dem Finan... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine für den Streitzeitraum nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen gesonderten Rechnungskreis. Mit der Körperschaftsteuererklärung für 1992 beantragte die Beschwerdeführerin die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer im Betrag von 1,268.781 S. Die dem Finan... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine für den Streitzeitraum nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen gesonderten Rechnungskreis. Mit der Körperschaftsteuererklärung für 1992 beantragte die Beschwerdeführerin die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer im Betrag von 1,268.781 S. Die dem Finan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;EStG 1988 §94 Z6;
Rechtssatz: Mit der Befreiung nach § 94 Z 6 EStG 1988 in der für 1992 anzuwendenden Stammfassung bzw nach § 94 Z 5 EStG 1988 in der für 1993 anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 1993/12 wird lediglich der sonst zum Abzug Verpflichtete befreit, Kapitalertragsteuer abzuziehen und abzuführen. Die Befreiung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;EStG 1988 §94 Z6;
Rechtssatz: Mit der Befreiung nach § 94 Z 6 EStG 1988 in der für 1992 anzuwendenden Stammfassung bzw nach § 94 Z 5 EStG 1988 in der für 1993 anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 1993/12 wird lediglich der sonst zum Abzug Verpflichtete befreit, Kapitalertragsteuer abzuziehen und abzuführen. Die Befreiung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012;EStG 1988 §94 Z6;
Rechtssatz: Mit der Befreiung nach § 94 Z 6 EStG 1988 in der für 1992 anzuwendenden Stammfassung bzw nach § 94 Z 5 EStG 1988 in der für 1993 anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 1993/12 wird lediglich der sonst zum Abzug Verpflichtete befreit, Kapitalertragsteuer abzuziehen und abzuführen. Die Befreiung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...