Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin ist die E zu 100 % beteiligt. Zwischen der Beschwerdeführerin und der E besteht für den Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Organschaftsverhältnis dergestalt, daß die Beschwerdeführerin Organgesellschaft der E und diese Organträgerin (ua) der Beschwerdeführerin ist. Die Beschwerdeführerin ermittelt ihren Gewinn jeweils zum 31. Oktober eines Jahres, die E jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Jahre 1988 und 1989 bildete di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §9;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9;GewStG §1 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 93/14/0177 2
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäfte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 17. Dezember 1990 mit einer in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Verlagsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand insbesondere die Herausgabe einer Tageszeitung war, im Rahmen eines Finanzierungskonzeptes folgende Vereinbarung: "1. Die ... (Beschwerdeführerin) beteiligt sich im Rahmen einer atypischen stillen Gesellschaft an der (Verlagsgesellschaft). 2. Das einzubringende Beteiligungskapital beträgt mindestens öS 10 Millionen und is... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Bei der Bildung einer Rückstellung handelt es sich um ein Gewinnkorrektivum, das steuerlich nur in der Höhe anzuerkennen ist, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet wird. Voraussetzung für die Bildung einer steuerlich anzuerkennenden Rückstellung in der Bilanz ist stets, daß e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Bilanz anzusetzen ist, sind jene Verhältnisse maßgebend, die am Bilanzstichtag bestanden haben. Zu berücksichtigen sind auch Tatsachen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zw... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf die dem seinerzeitigen Alleingesellschafter-Geschäftsführer (nunmehr nur noch Geschäftsführer) der Beschwerdeführerin gegenüber ergangenen hg. Erkenntnisse jeweils vom 8. Juni 1994, 92/13/0155, 92/13/0154 und 92/13/0156, zu verweisen. Im Zentrum der genannten Beschwerdefälle war das auch im Zentrum des vorliegenden Beschwerdefalles stehende Rechtsverhältnis der K.-AG zum Unternehmen der nunmehrigen Beschwerdeführerin, das bis 1973 als... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 2 Stammrechtssatz Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerse... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Reisebüro, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist strittig, 1. ob für Mietvorauszahlungen für ein Kreuzfahrtschiff, das in der Folge nicht zur Verfügung gestanden ist, eine Rückstellung in Höhe des gesamt hingegebenen Betrages zulässig ist und 2. ob die Teilwertabschreibung einer Forderung steuerlich anzuerkennen ist. 1. Rückstellung Im Jahr 1988 (Streitjahr) mietete der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Bilanz anzusetzen ist, sind jene Verhältnisse maßgebend, die am Bilanzstichtag bestanden haben. Zu berücksichtigen sind auch jene Tatsachen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so kann dieser im Weg einer Rückstellung jener Periode zugewiesen werden, in welcher sich die Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung einstellt. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Imbißstand und ermittelt den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Anschluß an eine die Jahre 1986 bis 1989 umfassende abgabenbehördliche Prüfung und eine Umsatzsteuernachschau über den Zeitraum 1 bis 12/1991 erließ das Finanzamt, zum Teil nach Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Abgabenbescheide, in denen gegenüber den bisher erklärten Bemessungsgrundlagen höhere, wegen mangelhafter Aufzeichnungen im Schätzungswege ermit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/11 91/13/0145 7 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung von Investitionsrücklagen in den jeweiligen Folgejahren hängt nicht davon ab, ob hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre der Rücklagenbildung... mehr lesen...
Gegen die Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide 1989 und 1990 mit Ausfertigungsdatum 4. November 1992 brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein, weil das Finanzamt bestimmten, von ihr gebildeten Rückstellungen die Anerkennung versagt hatte. Mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1994 erweiterte sie ihren Berufungsantrag; sie begehrte die Anerkennung der Bildung einer "Energieförderungsrücklage" gemäß § 1 Energieförderungsgesetz 1979, BGBl. 567/1979, in der Folge EnFG, für das Jahr 1989,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;VwRallg;
Rechtssatz: Die Normen, die die Besteuerung des Einkommens regeln, knüpfen zum Teil auch an tatsächliche Umstände an, die nach Ablauf des Veranlagun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid und verschiedenen weiteren Beilagen der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, war zu einem Zwölftel an mehreren im Familienbesitz befindlichen Liegenschaften, gelegen in den Katastralgemeinden F, H und W im Ausmaß von ca. 195 ha beteiligt. Drei weitere Personen waren zu je 1/4 und zwei Personen zu je 1/12 an den Liegenschaften beteiligt. Nach der Sachverhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §9 Z4;
Rechtssatz: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten P... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (ein Rechtsanwalt, der in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezog und seine Gewinne gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermittelte) hatte - was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig ist - im Jahre 1982 gemäß § 9 Abs. 3 leg. cit. einen Steuerfreibetrag von S 342.207,-- gebildet, der in der Folge weder bestimmungsgemäß verwendet noch in den Streitjahren 1984 und 1985 gegen als Investitionsfreibeträge geltend gemachte S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG 1972 zu Unrecht nicht einkunftserhöhend aufgelöst wurde, ist als aktenwidrige Sachverhaltsannahme zum Bereich offensichtlicher Unrichtigkeiten zu zählen (Ritz; ÖStZ 1990, 180). European Case Law Identi... mehr lesen...