RS Vwgh 1998/3/31 97/13/0003

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §23;
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §10;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §8;
EStG 1972 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 2

Stammrechtssatz

Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerseits und Käufer bzw Rückvermieter andererseits noch eine Leasinggesellschaft zwischengeschaltet wurde, der ausschließlich wirtschaftliche Funktion zukam (Aufgreifen, Zusammenführen und Wahrnehmen der wirtschaftlichen Interessen von Leasingpartnern), spricht nicht gegen die steuerliche Anerkennung des vorliegenden Leasinggeschäftes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130003.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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