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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §6 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Der Abgabenpflichtige schuldete daher nicht nur die Steuer für seinen Erwerb von Grundstücksteilen, sondern auch für den Erwerb der anderen Miteigentümer, wobei iSd § 6 Abs 1 BAO vom Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses auszugehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160133.X02Im RIS seit
29.01.2002