Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §257 BAO §264 Abs1 BAO §281 Abs1 EStG 1988 §82 VwGG §42 Abs2 Z1 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber wurde eine Außenprüfung durchgeführt, die u.a. Lohnabgaben betraf. Im Anschluss an die Prüfung erließ das Finanzamt gegenüber dem Revisionswerber den Bescheid vom 17. August 2020 über die Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 2011 in Höhe von 14.214,28 €. Zur Begründung: verwies es auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung und auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung. Dort wird - jeweils unter Verweis auf ein Besprechungsprogramm vom 14. Ap... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 2005 bis 2009 gelangte der Prüfer zur Auffassung, HK habe seine Leistungen an die Revisionswerberin nicht - wie bisher von ihr angenommen - als Selbständiger, sondern im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht. Von einer Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung sei aber abzusehen, weil die Einkünfte bereits im Einkommensteuerverfahren des HK erfasst worden seien. 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §279 Abs1 BAO §303 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 20... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hat in den Jahren 2012 bis 2014 als Gestellungsnehmerin Leistungen von drei Arbeitskräftegestellern bezogen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin im Instanzenzug gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 und § 202 iVm § 201 BAO zur Haftung für Abzugssteuern iSd § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 für die Arbeitskräftegestellung durch beschränkt steuerpflichtige Gesteller herangezogen. Im Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses werden für das Jahr 2012 di... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Dienstnehmer eines Bundesministeriums im Ruhestand und bezieht als solcher Pensionsbezüge. Das Bundesministerium stellte (und stellt) ihm auch im Ruhestand eine Naturalwohnung zur privaten Nutzung zur Verfügung. Diese Wohnung wird vom Revisionswerber ständig benützt, ist sein Hauptwohnsitz und die einzige Wohnung, in der er wohnt. Für die Wohnung leistete er die nach § 24a Gehaltsgesetz 1956 vo... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1EStG 1988 §82EStG 1988 §95VwRallg
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid (nach § 9 BAO) ein Abgabenbescheid - oder betreffend Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer ein Haftungsbescheid - voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheid... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer österreichischen GmbH, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die Revisionswerberin habe an ihre Geschäftsführer X, Y und Z, die im Streitzeitraum nicht am Stammkapital der Revisionswerberin beteiligt gewesen seien, Bezüge ausbezahlt, und vertrat den Standpunkt, die Bezüge stellten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, die auch dann der österreichischen Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterlägen, wenn die Geschäftsf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Rußland 2002 Art15DBAbk-EntlastungsV 2005 §1EStG 1988 §82 Beachte Besprechung in:SWI 11/2021, S. 575-583;SWI 8/2021, S. 445-448;
Rechtssatz: Sollte das Besteuerungsrecht an den unbeschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführern der österreichischen GmbH Österreich durch das DBA Russland entzogen sein, käme eine auf § 82 EStG... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 4. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als Masseverwalter des ehemaligen Geschäftsführers (GS) der S GmbH als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag, jeweils für Zeiträume 2012 und 1-8/2013) der S GmbH im Ausmaß von insgesamt 447.065,08 € in Anspruch genommen. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Er machte geltend, es liege weder rechtswidriges ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Mitglied einer Berufsfeuerwehr und bezieht als solches Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf Grund einer im März 2013 elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 erging ein Einkommensteuerbescheid vom 11. Juni 2013. 2 Mit Bescheid vom 24. September 2014 verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens und setzte die Einkommensteuer 2012 mit 1.290 € fest (bisher Gutschrift in Höhe von 1.032 €). Begründend ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41EStG 1988 §82EStG 1988 §83 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0150 B 13.10.2020Ra 2019/15/0151 B 13.10.2020
Rechtssatz: Wird der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, entspricht es nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der Verfahrensökonomie, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug nicht gegenüber dem Ar... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §4 Abs2EStG 1988 §47 Abs1EStG 1988 §47 Abs2EStG 1988 §82 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/08/0025 B 25. Februar 2019 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 4 Abs. 2 dritter Satz ASVG gilt als Dienstnehmer - mit hier nicht relevanten Ausnahmen - jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs. 1 iVm. Abs. 2 EStG 1988... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §4 Abs2EStG 1988 §47 Abs1EStG 1988 §47 Abs2EStG 1988 §82 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/08/0025 B 25. Februar 2019 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 4 Abs. 2 dritter Satz ASVG gilt als Dienstnehmer - mit hier nicht relevanten Ausnahmen - jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs. 1 iVm. Abs. 2 EStG 1988... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Krankenhaus betreibt, wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt, in deren Rahmen der Prüfer im Einzelnen Feststellungen über pauschale Nachforderungen an Lohnsteuer für das Jahr 2004 traf. 2 Das Finanzamt folgte dem Prüfer und zog die mitbeteiligte Partei mit Bescheid vom 9. Jänner 2008 gemäß § 82 EStG 1988 zur Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 2004 in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §82
Rechtssatz: Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für die geltend gemachte Haftung maßgebend ist (vgl. z.B. VwGH 21.4.2016, 2013/15/0290; 24.5.2012, 2009/15/0182, VwSlg 8725 F/2012; 9.2.2005, 2004/13/0126, VwSlg 8004 F/200... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §4 Abs2EStG 1988 §47 Abs1EStG 1988 §47 Abs2EStG 1988 §82
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs. 2 dritter Satz ASVG gilt als Dienstnehmer - mit hier nicht relevanten Ausnahmen - jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs. 1 iVm. Abs. 2 EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist. Die wesentliche Bedeutung der Verweisung auf die Lo... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Streitzeitraum ein "Call Center" betrieb, wurden gemeinsame Prüfungen aller Lohnabgaben (GPLA-Prüfungen) durchgeführt, welche die Jahre 2005 bis 2007 sowie 2008 bis 2011 umfassten. Die Prüfer stuften die freien Dienstnehmer der Revisionswerberin als echte Dienstnehmer ein. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüfer, zog die Revisionswerberin zur Haftung für Lohnsteuer heran (§ 82 EStG 1988) u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an welcher er zu mehr als 25% beteiligt ist. Für das Streitjahr 2007 ermittelte der Beschwerdeführer den Gewinn aus der Tätigkeit als Geschäftsführer unter Inanspruchnahme der Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988. Er errechnete die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (30.054,48 EUR), indem er von seine... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank (Beschwerdeführerin) war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero-Bonds). Anlässlich einer den Zeitraum von Juli 1998 bis Dezember 2000 umfassenden Kapitalertragsteuer-Nachschau stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin zur Berechnung der auf die Stückzinsen entfallenden Kapitalertragsteuer (im Folgenden: KESt) zu Unrecht die so genannte Linearmethode ohne Zinseszinseffekt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224;B-VG Art130 Abs2;EStG 1988 §82;EStG 1988 §95 Abs2;EStG 1988 §95 Abs6;EStG 1988 §99;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0100 E 27. August 2008
Rechtssatz: Der Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteue... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft (Beschwerdeführerin) ist ein Kreditinstitut und war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero Bonds). In der Niederschrift vom 22. Mai 2001 über das Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 1999 bis Oktober 2000 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hielt die Prüferin fest, für die Berechnung der Stückzinsen für hochverzinste und langfristige Null... mehr lesen...