Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Danach haben sie „im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding im bewussten und gewollten Zusammenwirken Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins und Absat... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §76EStG 1988 §78EStG 1988 §79 Abs1EStG §80 Abs1FamLAG §43FinStrG §33
Rechtssatz: Die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen, zu denen der Steuerpflichtige mit Bescheid verpflichtet wurde, ist eine Verletzung einer Offenlegungspflicht iSd § 33 Abs 1 FinStrG. Wer vorsätzlich unter Verletzung dieser Offenlegungspflicht eine Verkürzung an Lohnsteuer bewirkt, macht sich nicht nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG, sondern nach § 33 Abs 1 FinS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1990 bis 31. 8. 2002 bei einer GmbH als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der GmbH wurde am 15. 7. 2002 zu 40 S 343/02t des Landesgerichtes für ZRS Graz der Konkurs eröffnet und der Nebenintervenient zum Masseverwalter bestellt. Am 17. 12. 1992 wurde zwischen der Dienstgeberin und den Betriebsräten der Arbeiter und Angestellten der Standorte der Dienstgeberin in G*****, L***** und W***** eine „Betriebsvereinbarung" geschlossen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war seit Juli 1995 bei der Klägerin als provisionsberechtigte Außendienstmitarbeiterin angestellt. Mit Ende November 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, weil sich die Beklagte in Kenia selbständig machen wollte. Die Beklagte ersuchte die Klägerin, den ihr nach Ende des Dienstverhältnisses zustehenden Anspruch auf Betreuungsprovision für den von ihr betreuten Geschäftsstock durch die einmalige Zahlung eines Pauschalbetrages ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AAngG §6EStG §78
Rechtssatz: Einer Steuertopfbetriebsvereinbarung mit dem Zweck aus den pauschal einbehaltenen 30 % der jeweiligen vereinbarten Bruttolöhne einen „Topf" zu schaffen, aus dem sämtliche im Ausland anfallenden Abgaben, die für die betroffenen Dienstnehmer anfallen, zu decken sind, wobei gerade keine Zuordnung der einzelnen Lohnabzüge zu bestimmten Mitarbeitern vorgesehen ist, sondern vielmehr die auf Auslandseinsät... mehr lesen...
Norm: EStG §16 Abs2EStG §78EStG §82EStG §83ABGB §1435
Rechtssatz: Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Ablösezahlung ist auch die diesbezügliche vom Arbeitgeber seinerzeit einbehaltene und abgeführte Steuer trotz des Umstandes, dass der damals angenommene Rechtsgrund nicht (mehr) besteht, dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner zuzurechnen, sodass auch in Bezug auf diesen Steuerbetrag im Sinne der allgemeinen bereicherungsrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit Oktober 1998 beim Beklagten als Ordinationsgehilfin mit einem Monatsgehalt von EUR 1.017,42 (ATS 14.000) netto, das entspricht EUR 1.389,50 brutto, angestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kollektivvertrag für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten. Der Beklagte meldete die Klägerin bei der Krankenkasse nur mit einem Gehalt von ATS 8.520 brutto, das entspricht ATS 7.016 netto, an. Das Ge... mehr lesen...
Norm: EStG allgEStG §78EStG §79
Rechtssatz: Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer, die nicht - wie bei Einkünften eines Selbständigen - im Wege der Veranlagung, sondern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Sie dient der Vereinfachung und gleichzeitig auch der Sicherung der Steuereinhebung. Die Lohnsteuer deckt sich grundsätzlich mit der auf die nichtselbständige Tätigkeit entfallenden Einkommenssteuer. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Ferdinand R*****, der ein Elektroinstallationsunternehmen betrieb, wurde am 19. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Die objektive Zahlungsunfähigkeit trat Anfang August 1997 ein. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung zahlte der nunmehrige Gemeinschuldner folgende Beträge an das zuständige Finanzamt: 1.) 21. 08. 1997 55.517 S 2.) 22. 09. 1997 178.180 S 3.) 20. 10. 1997 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Zuspruch von Bruttobeträgen an den Arbeitnehmer stellt die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Dienstgebers von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen einen Oppositionsgrund nach § 35 EO dar (SZ 70/132). Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabebehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung in Anspruch genommen werden, hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war vom 1. 5. 1964 bis zu ihrer Pensionierung am 30. 4. 1984 im Außendienst der beklagten Partei beschäftigt. Gemäß einer Vereinbarung vom 21. 6. 1966 steht der klagenden Partei eine Firmenpension in der Höhe von 75 % ihres letzten Einkommens zu, wobei die Anrechnung einer allfälligen ASVG-Pension zu erfolgen hat. Im Rahmen einer planmäßigen Lohnsteuerprüfung im Herbst 1988 wurden die Provisionen an den selbständigen Versicherungsmakler... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsverfahren noch, ob der Kläger Anspruch auf Bezahlung von S 118.717,45 sA gegen seinen ehemaligen Dienstgeber hat. Hiebei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der vom Dienstgeber aus Anlaß der Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 5. 1997 im Zuge der Übertragung der Lebensversicherung, welche zur Absicherung von Pensionszusagen eingerichtet worden war, abgeführten Lohnsteuer in Höh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorbringen der Antragsgegner, dem Hausbesorger werde das ihm auf Grund der Hausbesorger-EntgeltVO zustehende Entgelt "brutto für netto ausbezahlt", ihm werde also der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung "ersetzt und dieser Anteil den Mietern weiterverrechnet", ist offenbar so zu verstehen, daß den Mietern die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung doppelt verrechnet werden. Eine solche Doppelvorschreibung ... mehr lesen...
Norm: ASVG §60 Abs1EStG §78 ffMRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unter "gebührendem Entgelt" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 1 MRG ist der Bruttolohn, das heißt das um Sozialversicherungsbeträge und Lohnsteuerbeträge noch nicht entlastete Entgelt des Hausbesorgers zu verstehen. Macht der Vermieter (Dienstgeber) von seinem ihm in § 60 Abs 1 ASVG eingeräumten Recht Gebrauch, den Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung vom Bruttoentgelt gleic... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse in der Betriebskostenabrechnung für das Haus *****, für das Jahr 1991 aufgenommene Positionen keine Betriebskosten im Sinne des § 21 Abs 1 MRG darstellten, wie Stromkosten für die Wohnung Top 12, Kosten für Rauchfangkontrollen und eine Sturmschadenversicherung; insbesondere Zahlungen für die Hausbesorgerkrankenkasse im Ausmaß von S 10.425,07; Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG §78
Rechtssatz: Arbeitsrechtlich ist zwischen der abgeleiteten (unechten) Nettolohnvereinbarung, bei der zunächst der Bruttobetrag ermittelt wird, und der originären (echten) Nettolohnvereinbarung, bei welcher sich die Parteien überhaupt nicht im klaren darüber sind, welcher Bruttobetrag dem Nettolohn zuzuordnen ist, zu unterscheiden. Entscheidungstexte 9 ObA 48/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erst- bis Fünftkläger waren bis Juli 1987 mit einem monatlichen Nettolohn zwischen S 9.000 und S 10.000 bei der D*** als Schiffsreiniger beschäftigt. Auch nach ihrer Kündigung durch die D*** arbeiteten sie im Wege der Personalbereitstellung unter Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zur Beklagten weiterhin als Schiffsreiniger. Für die Kläger war es ohne Belang, für wen sie arbeiteten; wichtig war ihnen nur, daß sie ihre Arbeit als Schiffsreiniger weiter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG 1972 §78
Rechtssatz: Eine sogenannte Nettolohnvereinbarung ist im allgemeinen zulässig. Sie kommt durch die Übernahme er sonst vom Arbeitnehmer zu tragenden Abgaben durch den Arbeitgeber zustande, so daß der Lohn "brutto für netto" zusteht. Aber auch hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnabrechnung, damit er überprüfen kann, ob der Arbeitgeber die abzuführenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und son... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG 1972 §78IPRG §44
Rechtssatz: Wird bei einem Auslands - Dienstvertrag ein Pauschalabzug für im Ausland anfallende Steuern sowie eine "Aufrollung" der aus dem Auslandseinsatz resultierenden Bezüge vereinbart und wird der Arbeitnehmer aber weder im Ausland noch im Inland steuerpflichtig, ist der Grund der Einbehaltung weggefallen und der einbehaltene Betrag auszubezahlen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 22.11.1983 bis Ende Juni 1984 bei den Beklagten, die sich zur "A*** F*** B***, P***-H***-H***-W***" zusammengeschlossen hatten, als Maurervorarbeiter beschäftigt. Wie mit den anderen Arbeitnehmern hatten die Beklagten mit dem Kläger einen Auslands-Dienstvertrag abgeschlossen, der im Punkt 1.1 die Bruttobezüge enthielt und dessen Punkt 7.1 vorsah, daß von diesen Bruttobezügen die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG abgezogen werden. Unt... mehr lesen...
Norm: BAO §240 Abs3EStG §78JN §1 BIIaZPO §190 B
Rechtssatz: Über die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerabzuges haben ausschließlich die Finanzbehörden im Erstattungsverfahren und Lohnsteuerhaftungsverfahren zu entscheiden. Diese Kompetenz der Finanzbehörden kann aber nur zur Folge haben, daß a) das Gericht die Rechtmäßigkeit eines Steuerabzuges nur als Vorfrage beurteilen darf (so 3 Ob 69/77), oder b) falls dies dem Gericht durch besondere Vorschr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei auf Grund des Sondervertrages vom 21.11.1977 vom 12. September 1977 bis 30. November 1980 als Vertragslehrerin an der Bundestextilschule in Dornbirn beschäftigt. Sie wurde in die Entlohnungsgruppe 1 3 des Entlohnungsschemas I L eingestuft. Die beklagte Partei zahlte erst nach dem Ausscheiden der Klägerin aus dem Dienst - nach den Klagsbehauptungen auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches - die Differenz auf die Bezüge der E... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2fEGZPO ArtXLII IHEStG 1972 §78EStG 1972 §79KollV für das Gütergewerbe ArtXV
Rechtssatz: Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sogenannte "Nettolohnvereinbarung", besteht eine Rechnungslegungspflicht des Arbeitgebers im Sinne des Art XLII EGZPO; der Arbeitgeber muß die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragende Lohnsteuer in einer "Auf - Hundert - Rechnung" dem Nettolohn hinzurechnen und von dem sich danach ergebenden Bruttolohn di... mehr lesen...