RS OGH 2001/6/6 6Ob339/00x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2001
beobachten
merken

Norm

EStG allg
EStG §78
EStG §79

Rechtssatz

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer, die nicht - wie bei Einkünften eines Selbständigen - im Wege der Veranlagung, sondern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Sie dient der Vereinfachung und gleichzeitig auch der Sicherung der Steuereinhebung. Die Lohnsteuer deckt sich grundsätzlich mit der auf die nichtselbständige Tätigkeit entfallenden Einkommenssteuer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115434

Dokumentnummer

JJR_20010606_OGH0002_0060OB00339_00X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten