RS Vwgh 2002/3/19 99/14/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Eine Teilwertabschreibung kommt auch in Betracht, wenn (noch) keine "Insolvenzsituation" vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X10

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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