Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §6 Z2;InvFG 1963 §1;InvFG 1963 §10 Abs2;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7;KStG 1988 §12 Abs2;
Rechtssatz: Im Sinn der Ausführungen des zur Rechtslage des InvestmentfondsG 1963 ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 1995, 95/14/0035, VwSlg 7050 F/1995, ist bei der Ausgabe von I... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes bei Investmentfondsanteilen strittig. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde nach Ablehnung ihrer Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 14. Juni 1999, B 1246/97-7) und Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof erwogen: Der angefochtene Bescheid - der an sich mit dem Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden ist - ist im Ergebnis nicht r... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §6 Z2;InvFG 1963 §1;InvFG 1963 §10 Abs2;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7;KStG 1988 §12 Abs2;
Rechtssatz: Im Sinn der Ausführungen des zur Rechtslage des InvestmentfondsG 1963 ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 1995, 95/14/0035, VwSlg 7050 F/1995, ist bei der Ausgabe von I... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erzielten im Streitjahr erstmals Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines in Wien, L.-Gasse 37, gelegenen Mietobjektes. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage der AfA bei Ermittlung der Vermietungseinkünfte bildet den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Begründung: zum Bescheid über die Einkünftefeststellung 1998 wies darauf hin, dass ohne Gutachten über die Nutzungsdauer der AfA-Satz grundsätzlich 1,5 % betrage. Nach der Verwaltun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Für die Herstellung von Kabel-TV-Anschlüssen vereinnahmte sie einmalige Anschlussgebühren, die sie handelsrechtlich passiv abgrenzte und auf zehn Jahre verteilt gewinnerhöhend auflöste. Diese Vorgangsweise legte die Beschwerdeführerin bis zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1995 (beim Finanzamt am 2. Juni 1997 eingereicht) auch der steuerlichen Gewinnerm... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Für die Herstellung von Kabel-TV-Anschlüssen vereinnahmte sie einmalige Anschlussgebühren, die sie handelsrechtlich passiv abgrenzte und auf zehn Jahre verteilt gewinnerhöhend auflöste. Diese Vorgangsweise legte die Beschwerdeführerin bis zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1995 (beim Finanzamt am 2. Juni 1997 eingereicht) auch der steuerlichen Gewinnerm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: In typisierender Betrachtungsweise ist der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 99/13/0238, ausgeführt, dass die Ermittlung der anteiligen Werte für Grund und Boden bzw Gebäude grundsätzlich nicht auf die Ausführungen im Artikel von Lenneis in der ÖStZ 1998, S 576, (Fiktive Anschaffungskosten, Anteil von Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Bei der Wertermittlung für Grund und Boden ist regelmäßig auch der Umstand der Bebauung, vor allem bei Bestehen mietrechtlicher Beschränkungen, wertmindernd zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000130088.X02 Im RIS seit 20.11.2003 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z10;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: Für das Steuerrecht ist zu beachten, dass nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen - wie aus der Bestimmung des § 6 Z 10 EStG 1972 und 1988 abzuleiten ist - zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen, wobei die Gewinnrealisierung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: In typisierender Betrachtungsweise ist der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z10;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: Für das Steuerrecht ist zu beachten, dass nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen - wie aus der Bestimmung des § 6 Z 10 EStG 1972 und 1988 abzuleiten ist - zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen, wobei die Gewinnrealisierung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...
Anlässlich der bei der beschwerdeführenden Steuerberatungsgesellschaft mbH (in der Folge nur: Beschwerdeführerin) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellungen: Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen: Die Beschwerdeführerin habe Unterlagen zur Überprüfung der von ihr gebildeten Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen für von Klienten noch nicht entdeckte Fehlleistungen unter Berufung auf ihre berufliche Verschwiegenheitsve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1444;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Bei der erfolgten Teilwertabschreibung der Darlehensforderung durch die Gläubigerin auf Grund der behaupteten Uneinbringlichkeit handelt es sich um eine Frage der Bewertung der Forderung seitens der Gläubigerin, die für sich allein noch nicht als Verzicht auf die Darlehensforderu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei der Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Klientenstocks kommt es darauf an, ob dessen ehemaliger Inhaber weiterhin im Betrieb tätig ist, jedoch ist dies vor allem für die Frage, ob überhaupt ein abnutzbares Wirtschaftsgut vorliegt, und nicht für die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0105 E 25. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung zur Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist in typisierender Betrachtungsweise der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: Soweit Arbeitszimmer bzw. Einrichtungsgegenstände in der Zeit vor 1996 Teil des Betriebsvermögens waren und ab 1996 für eine Nutzung gewidmet sind, die nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988 nicht zu Betriebsausgaben führt, liegt ab 1996 eine Widmung für außerbetriebliche Zwecke vor, die zu einer Entnahme na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8;
Rechtssatz: Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Klientenstocks gesetzlich nicht geregelt ist, muss sie im Einzelfall gesondert ermittelt werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benützung durch den Eigentümer des Wirtschaftsgutes, sondern nach der ob... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: Soweit Arbeitszimmer bzw. Einrichtungsgegenstände in der Zeit vor 1996 Teil des Betriebsvermögens waren und ab 1996 für eine Nutzung gewidmet sind, die nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988 nicht zu Betriebsausgaben führt, liegt ab 1996 eine Widmung für außerbetriebliche Zwecke vor, die zu einer Entnahme na... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, die sich u.a. mit Mülltransport und Mülldeponierung befasst, beförderte Müll aus verschiedenen Gemeinden auf die Deponie H und deponierte ihn dort. Diese Deponie befindet sich auf Grundstücken, die im Eigentum der Martha K. standen. Die Befüllung dieser Deponie wurde etwa im Jahr 1983 abgeschlossen. Im Jahr 1987 wurde von der Wasserrechtsbehörde eine Sanierung dieser Deponie angeordnet. Durch die Art der Sanierung sollte zusätzlicher Deponieraum entstehen.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter können neben körperlichen Gütern auch unkörperliche Güter sein. Dazu zählen nicht nur Rechte und rechtliche Umstände (Zustände), sondern auch tatsächliche Umstände (Zustände). Voraussetzung für die Wirtschaftsguteigenschaft ist allerdings auch bei unkörperlichen Gütern stets, dass s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine OHG. Sie betreibt eine Apotheke. Im Jahr 1991 erwarb Mag. Marianne T vom Gesellschafter Mag. Richard S einen Gesellschaftsanteil an der Beschwerdeführerin (im Ausmaß von 10%) um den Kaufpreis von 1 Mio S. In der für Mag. Marianne T erstellten Ergänzungsbilanz zur Bilanz der Beschwerdeführerin wurde ausgewiesen: "Firmenwert Kaufpreis 1/10 Apotheke Anteil 1.000.000,-- - Kapital I -80.000,-- 920.000,-- Normalabschreibung -... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden KG fand für den Zeitraum 1989 bis 1991 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 13. Dezember 1993 ist unter "Pkt. 1 Mitunternehmeranteils- und Teilbetriebsveräußerung" zu entnehmen, dass die B.V., eine niederländische Gesellschaft, mit Vertrag vom 19. Oktober und 2. November 1989 40 % der Mitunternehmeranteile an der Beschwerdeführerin zu einem Kaufpreis von 5 Mio. S zum Stichtag 31. Dezember 1989 erworben hab... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine OHG. Sie betreibt eine Apotheke. Im Jahr 1991 erwarb Mag. Marianne T vom Gesellschafter Mag. Richard S einen Gesellschaftsanteil an der Beschwerdeführerin (im Ausmaß von 10%) um den Kaufpreis von 1 Mio S. In der für Mag. Marianne T erstellten Ergänzungsbilanz zur Bilanz der Beschwerdeführerin wurde ausgewiesen: "Firmenwert Kaufpreis 1/10 Apotheke Anteil 1.000.000,-- - Kapital I -80.000,-- 920.000,-- Normalabschreibung -... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden KG fand für den Zeitraum 1989 bis 1991 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 13. Dezember 1993 ist unter "Pkt. 1 Mitunternehmeranteils- und Teilbetriebsveräußerung" zu entnehmen, dass die B.V., eine niederländische Gesellschaft, mit Vertrag vom 19. Oktober und 2. November 1989 40 % der Mitunternehmeranteile an der Beschwerdeführerin zu einem Kaufpreis von 5 Mio. S zum Stichtag 31. Dezember 1989 erworben hab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z14;
Rechtssatz: Nach § 6 Z 14 EStG 1988 gilt als Tausch auch die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft. Der Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes ergibt die Anschaffungskosten des zusätzlichen Beteiligungswertes. Dies gilt auch für verdeckte (nach außen in ein Kaufgeschäft gekleidete) Einlagen (Hinweis E 25. Juni 1998, 94/15/0129). Verk... mehr lesen...