RS Vwgh 2002/4/25 97/15/0105

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Bei dem Kundenstock eines Wirtschaftstreuhänders handelt es sich zweifelsfrei um ein im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbares Gut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997150105.X01

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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