Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
Bei dem Kundenstock eines Wirtschaftstreuhänders handelt es sich zweifelsfrei um ein im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbares Gut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997150105.X01Im RIS seit
14.08.2002