Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Höhe des Entgeltes zum Teil nicht schon während des Laufes des Geschäftsjahres feststeht, steht der kontinuierlichen Gewinnrealisierung nicht entgegen. So wäre etwa auch im Falle der Vermietung oder Verpachtung eines Gegenstandes zu einem umsatzabhängigen Pachtzins die Gewinnrealisierung des Pächters ko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Spiegelbildlich zur kontinuierlichen Realisierung der Erträge sind auch die Aufwendungen der Beteiligungsfondsgesellschaft - und zwar unabhängig vom Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 - kontinuierlich während des Laufes des Wirtschaftsjahres "realisiert". E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt zwei Hotels. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer nach Durchführung einer Feuerbeschau im Jahr 1990 mit Bescheid der Gemeinde verpflichtet worden war, in einem der Hotels eine Brandschutzanlage zu errichten sowie im anderen Hotel die bestehende Brandschutzanlage auch auf noch nicht überwachte Gebäudeteile auszudehnen. Die hiefür erforderlichen Kosten seien für die Brandschutzanlage in dem einen Ho... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung dient Erhaltungsaufwand dazu, ein Wirtschaftsgut in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu bringen. Dazu gehören insbesondere regelmäßig notwendige Ausbesserungsarbeiten. Erhaltungsaufwand liegt auch dann vor, wenn vorhandene Teile... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Landwirtschaft und einen gewerblichen Betrieb des Vieh- und Fleischhandels und verstarb am 23. Jänner 1981. Der Beschwerdeführer führte den erblasserischen Handelsbetrieb zunächst weiter, stellte ihn jedoch zum 31. Mai 1981 ein. Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung am 1. Juli 1981 wurde ein Inventar errichtet und schloss der Beschwerdeführer mit der erblasserischen Witwe und seinen fünf Geschwistern (von denen zu diesem Zeitpunkt zwei m... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Landwirtschaft und einen gewerblichen Betrieb des Vieh- und Fleischhandels und verstarb am 23. Jänner 1981. Der Beschwerdeführer führte den erblasserischen Handelsbetrieb zunächst weiter, stellte ihn jedoch zum 31. Mai 1981 ein. Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung am 1. Juli 1981 wurde ein Inventar errichtet und schloss der Beschwerdeführer mit der erblasserischen Witwe und seinen fünf Geschwistern (von denen zu diesem Zeitpunkt zwei m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein und hat, wenn im Nachlassvermögen Betriebsvermögen enthalten ist, die Buchwerte des Erblassers zu übernehmen und fortzuführen (Hinweis E 26. Mai 1998, 93/14/0191, VwSlg 7283 F/1998; ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Gehen Unternehmen von Todes wegen über, so ist bei den Erben zunächst ein unentgeltlicher Erwerb (mit der Verpflichtung zur Buchwertfortführung) im Ausmaß ihres Erbteiles gegeben (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz 885). Dies trifft auch dann zu, wenn der Erbe einen real überschuldeten Betrieb übernimmt; die betrieblichen Verb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein und hat, wenn im Nachlassvermögen Betriebsvermögen enthalten ist, die Buchwerte des Erblassers zu übernehmen und fortzuführen (Hinweis E 26. Mai 1998, 93/14/0191, VwSlg 7283 F/1998; ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Gehen Unternehmen von Todes wegen über, so ist bei den Erben zunächst ein unentgeltlicher Erwerb (mit der Verpflichtung zur Buchwertfortführung) im Ausmaß ihres Erbteiles gegeben (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz 885). Dies trifft auch dann zu, wenn der Erbe einen real überschuldeten Betrieb übernimmt; die betrieblichen Verb... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft, eine auf dem Gebiet der Mineralölwirtschaft tätige GmbH; (im Folgenden: Beschwerdeführerin) erwarb im Jahr 1987 mehrere Betriebe. In der Bilanz zum 31. Dezember 1987 wurde unter den Aktiva ein diese Erwerbe betreffender Firmenwert in Höhe von 183,711.727 S ausgewiesen. Unter Zugrundelegung einer 10-jährigen Nutzungsdauer des Firmenwertes ergab sich zum 31. Dezember 1990 ein Bilanzansatz von 125,697.496 S, zum 31. Dezemb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §294;BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §68 Abs5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Der im § 68 Abs. 5 BewG 1955 verwendete Begriff des Wirtschaftsgutes ist im Sinne des Bilanzsteuerrechts, insbesondere des § 6 EStG zu verstehen. So ist für die Frage, ob ein vom Unternehmer getragener Aufwand zu der Anschaff... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte im Streitzeitraum als Einzelunternehmerin ein Transportunternehmen, für das sie den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid wurde im Jahr 1988 die H. GmbH gegründet, deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgewerbe sowie die Güterbeförderung und die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen bildeten. An dieser GmbH sei neben dem Geschäftsführer W.H. die Beschwerdeführerin über W.H. als Treuhände... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z14 litb;
Rechtssatz: § 6 Z 14 lit b EStG normiert, dass die Einbringung von Vermögen in eine Körperschaft als Tausch gilt. Die Anwendung des Tauschgrundsatzes hat zur Folge, dass beim Einbringenden Erlöse in Höhe des gemeinen Wertes des in die Gesellschaft eingebrachten Vermögens anzusetzen sind (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 6 Z 14 Tz 2)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z14 litb;
Rechtssatz: § 6 Z 14 lit b EStG normiert, dass die Einbringung von Vermögen in eine Körperschaft als Tausch gilt. Die Anwendung des Tauschgrundsatzes hat zur Folge, dass beim Einbringenden Erlöse in Höhe des gemeinen Wertes des in die Gesellschaft eingebrachten Vermögens anzusetzen sind (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 6 Z 14 Tz 2)... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anlässlich einer die Jahre 1993 bis 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde hinsichtlich mehrerer vom Beschwerdeführer gebraucht angeschaffter Kraftfahrzeuge festgestellt, dass ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlasst sei. Dabei ging der Prüfer von angemessenen Anschaffungskosten (inkl. USt und NOVA) in Höhe von 467.000 S aus und vertrat die Ansicht, dass bei gebraucht anges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anlässlich einer die Jahre 1993 bis 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde hinsichtlich mehrerer vom Beschwerdeführer gebraucht angeschaffter Kraftfahrzeuge festgestellt, dass ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlasst sei. Dabei ging der Prüfer von angemessenen Anschaffungskosten (inkl. USt und NOVA) in Höhe von 467.000 S aus und vertrat die Ansicht, dass bei gebraucht anges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1
(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt) Stammrechtssatz Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1
(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt) Stammrechtssatz Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...
Zwischen der D GmbH als Geschäftsherrin und der A Treuhand GmbH besteht eine atypisch stille Gesellschaft (die Beschwerdeführerin), wobei die A Treuhand GmbH als Treuhänderin für rund 20 Beteiligte fungiert. Außer Streit steht, dass den Treugebern Mitunternehmerstellung zukommt und die von der Mitunternehmerschaft erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen sind. Mit Vertrag vom 19. November 1990 stellte die D GmbH der D AG einen Betrag von S 20 Mio. zu... mehr lesen...
Zwischen der D GmbH als Geschäftsherrin und der A Treuhand GmbH besteht eine atypisch stille Gesellschaft (die Beschwerdeführerin), wobei die A Treuhand GmbH als Treuhänderin für rund 20 Beteiligte fungiert. Außer Streit steht, dass den Treugebern Mitunternehmerstellung zukommt und die von der Mitunternehmerschaft erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen sind. Mit Vertrag vom 19. November 1990 stellte die D GmbH der D AG einen Betrag von S 20 Mio. zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert ist nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert dürfen nur zu Lasten des Gewinnes jenes Jahres durchgeführt werden, in dem die Wertminderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist (Hinweis E 22. Oktober 2002, 96/14/0106). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000130117.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert ist nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert dürfen nur zu Lasten des Gewinnes jenes Jahres durchgeführt werden, in dem die Wertminderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist (Hinweis E 22. Oktober 2002, 96/14/0106). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000130117.X03 ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verwaltungsverfahren nach dem auf Grund einer gemäß § 292 BAO erhobenen Präsidentenbeschwerde ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 2002, 96/15/0258 (im Folgenden: Vorerkenntnis). Mit dem Vorerkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof den (stattgebenden) Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1996, Zl. B G4-8/95 (im Folgenden: Vorbescheid), deswegen wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil d... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verwaltungsverfahren nach dem auf Grund einer gemäß § 292 BAO erhobenen Präsidentenbeschwerde ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 2002, 96/15/0258 (im Folgenden: Vorerkenntnis). Mit dem Vorerkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof den (stattgebenden) Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1996, Zl. B G4-8/95 (im Folgenden: Vorbescheid), deswegen wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil d... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes bei Investmentfondsanteilen strittig. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde nach Ablehnung ihrer Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 14. Juni 1999, B 1246/97-7) und Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof erwogen: Der angefochtene Bescheid - der an sich mit dem Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden ist - ist im Ergebnis nicht r... mehr lesen...