RS Vwgh 2002/3/19 99/14/0134

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Rechtssatz

Werden Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften beim Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten, sind sie in der Steuerbilanz des Gesellschafters nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen; der Ansatz erfolgt vielmehr mit dem Betrag, der dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personengesellschaft entspricht (sogenanntes Spiegelbild). Solche Beteiligungen an Personengesellschaften gelten nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter. Damit kommt die Teilwertabschreibung einer solchen Beteiligung nicht in Betracht. Dies findet seine Begründung in der unmittelbaren Zurechnung der von der Personengesellschaft erzielten Gewinne und Verluste beim Gesellschafter: Verluste der Personengesellschaft dürfen sich nicht doppelt, nämlich zusätzlich zum Ergebnisanteil auch noch über den Ansatz der Beteiligung auswirken (Hinweis E 27.8.1998, 96/13/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X01

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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