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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs 1 EStG iVm § 6 EStG ergibt sich die zwingende einkommensteuerrechtliche Regelung, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend ist, nur solche negative Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden dürfen, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind und ihre wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag haben (Hinweis E 27. November 2001, 2001/14/0081, hinsichtlich Rückstellungsbildung für den Fall der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG; Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Tz 28ff zu § 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150177.X03Im RIS seit
08.05.2002