Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177;Rechtssatz
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde die Berechnung des Unternehmenswertes nach Maßgabe der im "Fachgutachten 74" des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden durchführt (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 28. November 2001, 99/13/0250 und 99/13/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X09Im RIS seit
17.07.2002