RS Vwgh 2002/3/19 99/14/0134

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §177;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde die Berechnung des Unternehmenswertes nach Maßgabe der im "Fachgutachten 74" des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden durchführt (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 28. November 2001, 99/13/0250 und 99/13/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X09

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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