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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §5 Abs1;Rechtssatz
Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG 1988 zur Anwendung kommende sogenannte Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz hat zum Inhalt, dass im Rahmen des steuerlich durch § 6 EStG 1988 vorgegebenen Wahlrechts eine Teilwertabschreibung zwingend vorzunehmen ist, wenn sich aus den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eine solche Abwertungsverpflichtung ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X07Im RIS seit
17.07.2002