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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z2;Rechtssatz
Behauptet die abgabepflichtige GmbH Einkünfte von Null Schilling bzw geringere Verluste als die Abgabenbehörde angenommen hat, so ergibt sich daraus, daß die Abgabenbehörde, weil sie eine Mitunternehmerschaft der Abgabepflichtigen in Form der atypischen stillen Gesellschaft nicht anerkannt hat, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Verlusten festgestellt hat, kein steuerlicher Nachteil für die Abgabepflichtige (Hinweis E 14.1.1986, 85/14/0135)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150169.X01Im RIS seit
20.11.2000