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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/15 93/14/0175 1Stammrechtssatz
Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Hinweis E 14.1.1986, 84/14/0019, betreffend § 4 Abs 1 EStG 1972). Die gleichen Überlegungen haben für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1972 zu gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X05Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
07.11.2014