Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grunderwerbsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks zu berechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Am 17. Dezember 1993 schloss sie mit ihrer Komplementärgesellschafterin (in der Folge: Oberstufe), welche zur Stromerzeugung eine Wasserkraftanlage (Höchstleistung 2.200 Kilowatt) betreibt, ein "Stromversorgungsübereinkommen", worin sich die Oberstufe zur Einspeisung ihrer gesamten Stromproduktion in das Hochspannungsnetz der Beschwerdeführerin verpflichtete. Die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übertrug mittels Zusammenschlussvertrages vom 18. November 1994 Teile seines bis dahin als Einzelunternehmen geführten Betriebes "Hotel M" gemäß Art. IV UmgrStG auf die neu gegründete W GmbH & Co KG und erhielt dafür als Gegenleistung ausschließlich Gesellschaftsrechte als Kommanditist. Die nicht ins Gesellschaftsvermögen der W GmbH & Co KG überführten Teile seines Einzelunternehmens - die Eigentumswohnungen Top Nr. 2, 4, 5 - vermietete der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10a;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbstständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände, also solche Güter, bei denen eine wirtschaftliche Ausnutzung möglich ist. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;UmgrStG 1991 §16 Abs1;UmgrStG 1991 §23;UmgrStG 1991 §24 Abs1;UmgrStG 1991 §24 Abs2;UmgrStG 1991 Art4;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer seinen Betrieb mit Ausnahme bestimmter Eigentumswohnungen der W GmbH & Co KG übertragen. Diese Eigentumswohnungen hat er dem Betrieb der genannten KG da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Ob eine Zahlung eine Vorauszahlung für den (späteren) Bezug einer Leistung oder Anschaffungskosten für den Erwerb des Wirtschaftsgutes Bezugsrecht darstellt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (Hinweis E 15. April 1998, 98/14/0043). Vorauszahlungen für den Bezug von Strom liegen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §10a;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfasst in den tatsächlichen Zuständen konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugäng... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Mitunternehmers, welche dieser der Mitunternehmerschaft zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung stellt, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft. Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Gesellschaft dienen, zählen somit auch dann, wenn sie nicht der Gesellschaft, sondern dem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Auch unkörperliche Güter wie Rechte (zB Miet- oder Bezugsrechte) können unter den Begriff des Wirtschaftsgutes fallen. Voraussetzung für die Wirtschaftsguteigenschaft ist auch bei immateriellen Wirtschaftsgütern stets, dass sie in irgendeiner Form eigenständig in Erscheinung treten, also nach der Verkehrsauffassung selb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über Berufungen des Beschwerdeführers unter anderem dahin, dass der Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für 1980 und 1982 bis 1985 insofern teilweise Folge gegeben wurde, als die Beurteilung von im Jahr 1980 an den Beschwerdeführer von der T GmbH ausbezahltem Jubiläumsgeld sowie von in den Jahren 1980 sowie 1982 bis 1985 an den Beschwerdeführer von der T GmbH ausbezahlten Reisekostenersätzen als Einkünft... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden GmbH, welche nach einem vom Kalender abweichenden Wirtschaftsjahr 1. September bis 31. August bilanziert, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass diese im Jahr 1993 Wurstwaren (Salami) an die niederländische Gesellschaft N verkauft habe. Die Auslieferung sei direkt von der slowenischen Erzeugerfirma SL über den slowenischen Exporteur SLO an russische Abnehmer oder solche aus der ehemaligen Sowjetunion (in der Fol... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0069 E 28. Jänner 1998 VwSlg 7247 F/1998 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, betreibt als Einzelunternehmer einen Lebensmittelmarkt in D. 1997 erwarb er von Martin L die seinem Betrieb benachbarten Grundstücke Nr. 7684/1 und 7684/2. Das Grundstück Nr. 7684/1 (970 m2), welches unmittelbar an seine Liegenschaft mit dem Lebensmittelmarkt grenzt, benötigte der Beschwerdeführer zur Erweiterung seines Kundenparkplatzes. Unmittelbar an dieses Grundstück Nr. 7684/1 schließen sich in südöstli... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft vertreibt EDV-Software und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Sie ist Rechtsnachfolgerin einer Gesellschaft, welche 1984 als C. GmbH & Co KG gegründet wurde. Im Juli 1989 schied Dipl.-Ing. M. als Kommanditist aus der C. GmbH & Co KG aus. Mit dem Ausscheiden der C. GmbH trat im Jänner 1990 als neue Komplementärin I.L. ein. Der Firmenwortlaut wurde in der folge auf L. KG geändert. Jeweils über da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem Einlagevorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens (vgl § 4 Abs. 1 EStG 1988). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001150188.X01 Im RIS seit 08.06.2005 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Werden in einem einheitlichen Vorgang (Vertrag) mehrere Wirtschaftsgüter erworben, so ist der Kaufpreis auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Die Aufteilung hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen, wobei keine Bindung an die Aufteilung im Kaufvertrag besteht (Hinweis E 19. Mai 1961, 2511/60... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft betreibt ein Versicherungsunternehmen, das auch als Rückversicherer ausländischer Versicherungsunternehmen tätig ist. Den Gegenstand des Beschwerdefalles bilden zwei, nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung und der daran anschließenden Abgabenverfahren zwischen der Beschwerdeführerin und der belangten Behörde noch verbliebene Streitpunkte: Die Frage, ob bei der Übernahme der Rückversicherung von ausländischen Erstversicherern der O... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 99 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitraum der Jahre 1997 bis 2001 gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Rückstellungen für "interne Abschlusskosten" sind rechtlich nicht zulässig. Die Rechtsnatur der Rückstellung als "Gewinnkorrektivum" steht der Zulässigkeit einer Bildung solcher Rückstellungen nämlich entgegen, denen als "Aufwand" ("Schuld") nichts anderes als nur eine Bindung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Die zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ergangene Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 regelte in § 4 nur die Privatnutzung des "arbeitgebereigenen" K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist stets von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff ausgegangen und hat als Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung in seiner Rechtsprechung regelmäßig verlangt, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter ... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, im Zuge einer den Zeitraum 1. März 1993 bis 31. Dezember 1997 umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer u.a. festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge des mit 30 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Alois Sch. sen. und des mit 70 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Alois Sch. jun. der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag nicht entsprechend der ab 199... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein 1988 von seinem Vater übernommenes Bestattungsunternehmen. Er ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1993 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988, danach gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jänner 1992 gründete er gemeinsam mit seiner zu 50 % beteiligten Ehefrau und seiner zu 25 % beteiligten Schwester die P GmbH. Der zu 25 % beteiligte Beschwerdeführer war deren Geschäftsführer und einziger Dienstnehmer. Die P GmbH hatte ihren Sitz in e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Im konkreten Fall betreibt der Abgabepflichtige als Einzelunternehmer ein Bestattungsunternehmen. Er ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1993 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988, danach gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jänner 1992 gründete er gemeinsam mit seiner zu 50 % beteiligten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei den nach § 41 Abs. 3 FLAG in die Bemessungsgrundlage für den Di... mehr lesen...
Am 29. September 1997 hatte Karl M. an die G. Außenhandels GmbH, L, folgendes, auszugsweise wiedergegebenes schriftliche "Anbot" gestellt: "- 1 - Herr Karl M. verkauft und übergibt an die 'G. Außenhandels GmbH' aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 531 KG O die im beigehefteten Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke 395/1, 396/1 und 397/1 im Ausmaß von 6371 m2. Die oben angeführten Grundstücke werden in neun Parzellen ... aufgeteilt ... Die Zufahrt zu den neun Grundstücken ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/16/0247 E 17. März 2005
2004/16/0248 E 17. März 2005
2004/16/0249 E 17. März 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0039 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind dann, wenn Grundstückskäufer auf Grund eines ihnen vorgegebenen Vertragsgeflechtes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Rechtsnachfolger ihres am 17. Mai 1999 verstorbenen Vaters H.U. Dieser war bis zum 31. Dezember 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand im Unternehmen des H.U. eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 18. Februar 1992 gelangte der Prüfer zur Ansicht, dass die Entnahme einer näher bezeichn... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt einen Handel mit Paletten. Im Zuge einer im Jahr 1998 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungszeitraum 1990 bis 1996) erging am 14. September 1998 an die Beschwerdeführerin eine Aufforderung nach § 162 BAO mit folgendem Wortlaut: "Im Prüfungszeitraum wurden Paletteneinkäufe 'privat' in folgender Höhe verbucht: "WJ 1990/1991 479.490,-- 1991/1992 749.520,-- 1992/1993 2,322.840,-- 1993/1994 6,968.900,-- 1994/1995 12,183.545,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0040 E 21. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz f... mehr lesen...