Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/15/0009
Rechtssatz: Eine wirtschaftliche Unterordnung der Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung des Einzelunternehmers gehalten wird, ist nicht Voraussetzung dafür, um diese Beteiligung als zum notwendigen Betriebsvermögen zählend anzuseh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/15/0009
Rechtssatz: Was als Betriebsvermögen anzusehen ist bzw. nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer betreibt seit dem 1. Februar 1973 eine an ihn im Erbweg nach seinem verstorbenen Vater übergegangene Spenglerei (in der Folge: Einzelunternehmen), für die er erst am 5. Juli 1985 im Nachsichtsweg eine Gewerbeberechtigung erhielt. Mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1973 gründete der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau die WR (Name des Beschwerdeführers) Spenglerei GmbH (in der Folge nur: GmbH). An der GmbH sind der Beschwerdeführer zu 25 % u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Durch Zwischenschaltung einer GmbH kann der Unternehmerlohn des Gesellschafter-Geschäftsführers (des Abgabepflichtigen) für Tätigkeiten im Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht zur Betriebsausgabe gemacht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177
Rechtssatz: Es trifft zu, dass nachträgliche betriebliche Einkünfte aufgrund der Anknüpfung an die Bilanz auf den Veräußerungs- bzw. Aufgabezeitpunkt stets auf Basis eines Betriebsvermögensvergleiches zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte F. waren je zur Hälfte Eigentümer von Eigentumswohnungen in V, Tstraße 16 und Tstraße 10. Anlässlich des Scheidungsvergleiches vor dem Bezirksgericht X vom 7. Juli 1999 wurde u.a. vereinbart, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Wohnung Tstraße 16, F. Alleineigentümer der Wohnung Tstraße 10 werden soll; weiters wurde vereinbart, die gemeinsamen Schulden auf der jeweils in ihrem Alleineigentum befindlichen Wohnung allein zurückzuzah... mehr lesen...
Mit seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1991 bis 1993 hatte der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Den zu den Einkommensteuererklärungen abgegebenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für 1992 und 1993 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer Beträge für Absetzung für Abnutzung (AfA) und jeweils einen Investitionsfreibetrag (IFB) geltend ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Der bloße Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft und von einem grundbücherlich eingetragenen Bestandrecht an einer Wohnung in dem auf dieser Liegenschaft errichteten Gebäude, wobei in beiden Fällen Veräußerer und Erwerber dieselben Personen sind, in einer gewissen zeitlichen Nähe lässt schon... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1983 von den Ehegatten Josefa und Johann G gegründete GmbH & Co Kommanditgesellschaft. Aus der den Steuererklärungen 1986 angeschlossenen Bilanz zum 31. Dezember 1986 und dem Anlagenverzeichnis 1986 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin ein als "Einkaufszentrum" bezeichnetes Gebäude (Herstellungskosten: 9,514.609 S) sowie den "Parkplatz M" zum 1. November 1986 (213.252 S) ins Betriebsvermögen aufgenommen und von den Her... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin hat sowohl nackten Grund und Boden als auch stehendes Holz verkauft. Im Hinblick darauf, dass gem § 4 Abs 1 EStG 1988 nur Gewinne und Verluste des zum Anlagevermögen gehörenden nackten Grund und Boden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0192 E 18. Februar 1999 RS 3(hier nur dritter und vierter Satz) Stammrechtssatz Der Zweck der Entnahmeregelung des § 4 Abs 1 EStG 1988 besteht darin sicherzustellen, dass der steuerliche Gewinn nicht durch außerbetriebliche Vorgänge gemindert wird. Aus dem Zweck der Regelung ergibt sich, da... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Gemischtwarenhandlung sowie eine Drogerie und führt Vermittlungsumsätze durch. Im Zuge einer die Jahre 1994 bis 1996 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung stellte die Prüferin ua zahlreiche, zum Teil schwer wiegende Buchführungsmängel (zB fehlende Inventuren zum 31. Dezember 1993 und 31. Dezember 1994) sowie Kassafehlbeträge fest und zog die Begleichung so genannter Altverbindlichkeiten im Jahre 1996 von insgesamt rund S 1,3 Mio in Zwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;
Rechtssatz: Es stellt eine zwingende einkommensteuerliche Regelung dar - sie ergibt sich aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung der §§ 4 Abs. 1 und § 6 Z 3 EStG (Hinweis E 28. März 2000, 94/14/0165) -, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;UStG 1994 §16 Abs1;
Rechtssatz: Für den Wegfall einer Verbindlichkeit kommt es nicht allein auf die Zahlung bzw deren Unterbleiben an, sondern ob mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger nicht mehr zu rechnen ist - nur solches würde zur gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit führen ... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer waren Gesuchsteller des Antrages vom 20. Jänner 1999 an das Bezirksgericht für ZRS Graz. Unter Vorlage u. a. des Kaufvertrages vom 14. Oktober 1998 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 7. Jänner 1999 beantragten sie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstbeschwerdeführer bei vier verschiedenen Einlagezahlen sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für den Zweitbeschwerdeführer. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung wies als Beme... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, worauf § 26 GGG verweist, ist nach § 4 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung und es ist nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 der Wert des Grundstückes heranzuziehen. Im Übrigen entspricht es der s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Den Gewinn ermittelt sie gemäß § 4 Abs. 1 EStG. In den Bilanzen der Streitjahre 1985 bis 1990 scheinen unter den Passiva "Anzahlungen von Kunden" in folgender Höhe auf: zum 31. Dezember 1985: 345.576,-- S zum 31. Dezember 1986: 1,544.982,-- S zum 31. Dezember 1987: 5,428.786,-- S zum 31. Dezember 1988: 5,695.826,50 S zum 31. Dezember 1989: 9,119.141,-- S zum 31. Dezember 1990: 10,928.770,-- S Im Zuge ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Gewinnrealisierung tritt mit Erbringung der Leistung ein. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt sie pro rata temporis; die Gewinne werden bei solchen durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichneten Vertragsverhältnissen laufend nach Maßgabe der Leist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Nach dem so genannten Realisationsprinzip dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Das Realisationsprinzip gilt im Bereich der Gewinnrealisierung gleichermaßen für die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 wie für die Gewinnermittlung gem... mehr lesen...
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die dem zu 75 % an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Vergütungen von 980.000 S (1995), 840.000 S (1996), 910.000 S (1997), 840.000 S (1998) und 840.000 S (1999) nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einbezogen worden seien. Das Finanzamt erließ einen entsprechenden Nachforderungsbescheid. Die dagegen erhobene B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Verordnung BGBl 642/1992 kann nicht das Verständnis beigemessen werden, dass bereits die bloße Möglichkeit der Privatnutzung eines Fahrzeuges zu einem Sachbezug führt. Wenn in der Verordnung von ... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der Zweitbeschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, ist u.a. die Betreuung von Spielgemeinschaften, die Vermittlung und Verwaltung von Teilnahmescheinen im Zusammenhang mit dem staatlichen Lotto 6 aus 45 und anderen Spielen sowie die Entwicklung und Verwertung von Spielen jeder Art. Einziger Kommanditist ist der Erstbeschwerdeführer. Er und seine Lebensgefährtin sind Gesellschafter der Komplementär GmbH. Im Zuge einer bei der Zweitbeschwerdeführerin für de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0069
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter einer Personengesellschaft und der Personengesellschaft - von einigen Ausnahmen abgesehen - als Entna... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte in den Streitjahren aus dem Betrieb von Würstelständen an verschiedenen Standorten in Wien Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Ihren Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für 1990 legte sie eine Bilanz zum 31. Dezember 1990 bei, in deren Aufgliederung unter dem Kapitel Rückstellungen "Umsatzbeteiligungen P.H." von 294.000 S (für 1985), von 322.000 S (für 1986), von 313.000 S (für 1987) und von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 maßgeblich ist, dürfen nur solche negative Wirtschaftsgüter Berücksichtigung finden, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind, somit also nicht etwa Verbindlichkeiten, mit deren Geltendmachung durch den Gläubiger nicht zu ... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gehören die Einkünfte aus dem Veräußerungsgeschäft zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis Z. 6 EStG 1988, so liegt gemäß § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit (insoweit) kein Spekulationsgeschäft vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (hier des So... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine österreichische GmbH, die Marmor abbaut und daraus durch Feinstvermahlung Füllstoffe für die Farben-Kunststoff- und Papierindustrie herstellt. Sie bedient sich dabei zweier Verfahren, des Trockenvermahlungsverfahrens und des Nassvermahlungsverfahrens. Der auf Grund des letztgenannten Verfahrens erzeugte Füllstoff ("Slurry") kommt insbesondere in der Papierindustrie für die Oberflächenbeschichtung zum Einsatz. Alleinige Gesellschafterin der Mitbeteilig... mehr lesen...