Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008
Rechtssatz: Der Tausch gehört wie der Verkauf zu den Umsatzgeschäften und führt zur Gewinnrealisierung (vgl. Mayr, Gewinnrealisierung, 114; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 60 zu § 6 EStG). Die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008
Rechtssatz: Der einkommensteuerliche Begriff des Wirtschaftsgutes hat im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich den gleichen Inhalt wie im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von Anna S. den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 26 Grundbuch G, welche aus einer Reihe im Kaufvertrag mit Grundstücksnummern näher bezeichneter Flächen besteht. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2005 erwarb der Ehemann der Beschwerdeführerin von Hermann S. den in dessen Eigentum stehenden zweiten Hälfteanteil derselben Liegenschaft. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2006 stellte die Agrarbehörde Salzburg fes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0020 E 8. Mai 2008
Rechtssatz: Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, wel... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) im Instanzenzug zur Körperschaftsteuer 1996 und 1997 veranlagt. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach ausführlicher Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens im Erwägungsteil Folgendes aus: 1. Sale and lease back - Mobilienleasing: Die Beschwerdeführerin habe am 15. Dezember 1995 112 Maschinen an eine Beteiligungsholding zu einem Kaufpreis von netto S 28,269.400,-- ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0059 E 17. Februar 1999 VwSlg 7357 F/1999 RS 3 Stammrechtssatz Wenn ein Leasingnehmer bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise von dem ihm unwiderruflich eingeräumten Optionsrecht Gebrauch machen muss, si... mehr lesen...
Am 12. August 1999 unterfertigten der Mitbeteiligte und seine Ehegattin als Käufer einerseits und die Kohlbacher Ges.m.b.H. in 8665 Langenwang, Schwöbing 81-83, als Verkäuferin andererseits einen Kaufvertrag über ein "Kohlbacher-Haus, Typ LH-124 RB" um einen Preis von ATS 900.000,-- inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag nannte als "Baustelle: 8665 Langenwang H. Kl. Str. GRST. NR. 338/16" und als vorgesehenen Liefermonat den Mai 2000. Auf Grund des schriftlichen Kaufvertr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0224 E 10. April 2008
2007/16/0225 E 10. April 2008
2007/16/0226 E 10. April 2008
2007/16/0227 E 10. April 2008
Besprechung in:
immolex 10/2008, S. 284 bis 285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0039 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat sich, gemeinsam mit anderen, als atypischer stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe der R. Gaststättenbetriebs GmbH (in weiterer Folge: R. GmbH) beteiligt. Die aus der Beteiligung resultierenden Einkünfte des Beschwerdeführers wurden unter einer der R. GmbH & atypisch stille Gesellschaft (in weiterer Folge: "atypisch stille Gesellschaft") vergebenen Steuernummer gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Die R. GmbH hat ein Lokal betrieben un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 zu erblicken (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 17. Dezember 1998, 97/15/012... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der atypische stille Gesellschafter hat für Verbindlichkeiten der "atypisch stillen Gesellschaft" die Haftung übernommen und aufgrund dessen Zahlungen an Gesellschaftsgläubiger geleistet. Diese Zahlungen stellen (soweit kein Regressanspruch gegen die übrigen Gesellschafter besteht) Ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt. Er ermittelt seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Rahmen einer für die Jahre 2001 bis 2003 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde unter "Tz. 1 Kursgewinn Fremdwährungskredite" des Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung folgende Feststellung getroffen: "Die beiden Raiba Fremdwährungskredite (Kto.Nrn.20.291.066 und 20.961.009) wurden im Jahr 2001 von Schweizer Franken in einen Yen-Kredit umgewandelt. 2003 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ist das Zufließen der Betriebseinnahmen und das Abfließen der Betriebsausgaben maßgeblich. Hingegen bleiben Forderungen und Schulden außer Betracht. Teilwertabschreibungen sind dieser Gewinnermittlungsart fremd. Aus dem System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wird ein Fremdwährungsdarlehen aus betrieblichen Gründen aufgenommen und kommt es in der Folge zu einer Änderung des Wechselkursverhältnisses, sodass ein geringerer Euro-Betrag aufgewendet werden muss, um das Fremdwährungsdarlehen zu tilgen, s... mehr lesen...
Nach den unbestrittenen Feststellungen der Abgabenbehörden ist die beschwerdeführende Partei auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 6. September 2001 die Rechtsnachfolgerin der A GmbH, die wiederum auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20. Oktober 1997 die Rechtsnachfolgerin der B GmbH ist, wobei aber alle drei Gesellschaften den gleichen Firmenwortlaut führen. Seit dem Generalversammlungsbeschluss vom 3. Dezember 2003 ist die beschwerdeführende Partei aufgelöst und befindet si... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, strittig sei, ob Zahlungen der M. GmbH an den Beschwerdeführer als Darlehen zu bewerten seien, sowie die Anerkennung von nicht belegmäßig nachgewiesenen Betriebsausgaben für Forschungsreisen. Der Beschwerdeführer übe folgende Tätigkeiten aus: Beginn der Tätigkeit Tätigkeit ab 1968 Tierklinik W. (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) ab 1991 Gründung der F. GmbH (Bw. ist zu 98 % beteiligt und Geschäftsführer ohne Entlohnung) ab 10.... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer bildeten eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Diese erklärte bis zum Streitjahr 1997 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG) aus der (ab 1993 erfolgten) Verpachtung des - vormals selbst betriebenen - Gasthofes H. In Streit steht im Beschwerdefall nicht die gemeinschaftliche Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb im Jahr 1997, sondern die Höhe des Gewinnes aus dem im Oktober 1997 erfolgten Verkauf des Gasthauses. I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bewirken Anzahlungen des Empfängers einer Leistung noch keine Gewinnrealisierung. Eine solche darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht ist, also die Leistung erbracht ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 36 zu § 4). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Werden einzelne Teile eines Gebäudes betrieblich, andere Teile privat genutzt, ist das Gebäude in einen betrieblichen und einen privaten Teil aufzuteilen. Die Aufteilung des gemischt genutzten Gebäudes unterbleibt, wenn entweder der betrieblich genutzte oder der privat genutzte Teil nur von untergeordneter Bedeutung ist, was anzuneh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb u.a. in den Streitjahren 1992 bis 1996 eine Fahrschule in T., für welche er jeweils unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärte. Für einen Teil der erklärten Einkünfte (S 396.000 in den Jahren 1992 und 1994, sowie S 353.462 im Jahr 1993 und S 448.000 im Jahr 1995) machte der Beschwerdeführer den Hälftesteuersatz gemäß § 37 EStG 1988 in der Fassung vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, geltend. Für das Jahr 1996 schie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt und Geschäftsführer der K. GmbH, an der er in den Streitjahren 1993 bis 1996 auch zu 50% beteiligt war. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer mit der K. GmbH einen mit 12. Juni 1992 und 4. November 1992 datierten Mietvertrag abgeschlossen habe. Darin habe sich der Beschwerdeführer verpflichtet, alle medizinisch-technischen Geräte, die zum Betrieb der medizinischen Abteilung des von der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der L. GmbH. Die L. GmbH betrieb ein Mineralölhandelsunternehmen und erklärte mit ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1996 einen Bilanzverlust von rund 2,300.000 S. Aus der mit der Körperschaftsteuererklärung vorgelegten Vermögensübersicht und einer Beilage dazu ging eine passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von 5,654.166 S für "Überlassung Know-how (59/60) für 1996 - 2001" hervor. Auf Vorhalt des Finanzam... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0112 E 29. April 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewinnrealisierung tritt mit Erbringung der Leistung ein. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt sie pro rata temporis; die Gewinne werden bei solchen durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichneten Vertragsverhältnissen lauf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Gewinnrealisierung darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht, also die Leistung erbracht ist. Bei Veräußerungsgeschäften fällt der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Veräußerer und... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Zum Betriebsvermögen gehören alle positiven und negativen Wirtschaftsgüter, die im wirtschaftlichen Eigentum des Betriebsinhabers stehen und betrieblich veranlasst sind. Die Zugehörigkeit zum notwendigen Betriebsvermögen beantwortet sich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, den Besonderheiten des Betriebes und der Verkehrs... mehr lesen...
In den Streitjahren waren am Stammkapital der beschwerdeführenden GmbH von 5 Mio S einerseits HE mit 4,500.000 S und andererseits dessen Ehefrau EE. mit 500.000 S beteiligt. HE war Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Im Zuge einer Betriebsprüfung traf der Prüfer in seinem Bericht folgende Feststellung: "Grundstück in K Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist seit 1996 die Vermietung von Geschäftsgrundstücken (...), wie auch in geringerem Ausmaß die Vermietung von Wo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 lita;EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Die Sachverhaltsgrundlage für eine rechtliche Einstufung des Wohngebäudes als Teil des außerbetrieblichen Vermögens bedarf einer die konkreten Umstände des Einzelfalles würdigenden
Begründung: im Tatsa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 3 Stammrechtssatz Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Pr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 2 Stammrechtssatz Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen (Hinweis E 24.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Es ist zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (zB durch Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und deren Gebäuden, die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsen... mehr lesen...