RS Vwgh 2005/4/21 2000/15/0115

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Veröffentlicht am 21.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Werden in einem einheitlichen Vorgang (Vertrag) mehrere Wirtschaftsgüter erworben, so ist der Kaufpreis auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Die Aufteilung hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen, wobei keine Bindung an die Aufteilung im Kaufvertrag besteht (Hinweis E 19. Mai 1961, 2511/60, VwSlg 2442 F/1961; E 14. Jänner 1986, 84/14/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150115.X02

Im RIS seit

09.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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