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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem Einlagevorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens (vgl § 4 Abs. 1 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150188.X01Im RIS seit
08.06.2005