Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Professor an einer Hochschule, freiberuflich tätiger Architekt und ständig gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Fachgruppe Bauwesen. Er erstellt Gutachten sowohl über gerichtliche Anordnung als auch im Auftrag von Privatpersonen. Für das Streitjahr 1980 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1972 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 leg. cit. für seine Einkünfte als Gerichtsgutac... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 87/13/0036 1 Stammrechtssatz Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG 1972 sowohl zum Zuge kommen kann, w... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß bereits durch die Vorlage bei Gerichten oder Kreditinstituten ein Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Auch kommt es nicht entscheidend darauf an, daß der Erwerber berechtigt ist, das Werk einem unbestimmten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1982 und 1983 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus der Vortragstätigkeit am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark (in der Folge: WIFI), für welche er die Anwendung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 beantragte. Weiters beanspruchte der Beschwerdeführer für im Jahr 1983 mit seinem PKW zurückgelegte Fahrten an Stelle des amtlichen Kilometergeldes e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/14 88/13/0011 3 Stammrechtssatz Für die Anwendung des § 38 Abs 4 EStG 1972 kommt es dabei nicht darauf an, ob in einem Vortrag (auch) selbstgeschaffene Urheberrechte verwertet werden, sondern ob der Vortragende sein Honorar als Entgelt für ein selbstgeschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, erzielte in den Streitjahren 1979 bis 1981 als Angestellter einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben diesen Einkünften erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Abhaltung von Fachvorträgen (Seminaren) und der Erstellung von Gutachten resultierten. Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes g... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;
Rechtssatz: In der "Vervielfältigung" der Gutachten zwecks Diskussion im Gemeinderat und Vorlage an öffentliche Stellen ist keine Verwertung iSd UrhG zu erblicken; es ist Sache des Steuerpflichtigen, einen Verwertungstatbetand nachzuweisen bzw glaubhaft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "eigener Gebrauch" iSd § 42 UrhG ist vielmehr im Sinne "für eigene Zwecke" zu verstehen und dient als Abgrenzung gegenüber dem Zweck der Veröffentlichung (siehe insbesondere Abs 2 des § 42 UrhG). Unter eigenen Zwecken sind alle jene zu verstehen, die dem ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Privatgutachters unterscheidet sich nicht so sehr von einer sonstigen von Fachwissen und Sachverstand getragenen beratenden Tätigkeit, wie sie zB regelmäßig von Rechtsanwälten oder Wirtschaftstreuhändern ausgeübt wird, daß bei Beachtung des verfassungsgesetzlich verankerten Gleichheits... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;VwRallg;WTBO Allgemeine Auftragsbedingungen Wirtschaftstreuhänder Abschn6;
Rechtssatz: Der Begriff "für eigene Zwecke" im Abschnitt VI der "Allgemeinen Auftragsbedingungen" für Wirtschaftsprüfer (für deren gutachtliche Tätigkeit; herausgegeben durch das Institut ö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Dem EStG 1972 kann nicht entnommen werden, daß die in § 9 Abs 2 EStG 1972 vorgesehene Nachversteuerung von Investitionsrücklagen bzw entsprechenden steuerfreien Beträgen dann mit einem begünstigten Steuersatz zu erfolgen hat, wenn die seinerzeitige Bildung der Rücklage (Inanspruchnahme des steue... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;
Rechtssatz: Entscheidend ist nicht, ob der Abgabepflichtige mit seinen Gutachten urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen hat, sondern ob er diese Werke iSd UrhG verwertet und dafür ein Entgelt erhalten hat (Hinweis E VS 1.10.1985, 84/16/0006; E 9.1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist akademischer Bildhauer. Neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung für 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von S 309.237,--, für welche er den begünstigten Steuersatz des § 37 Abs 1 EStG 1972 wegen Verwertung künstlerischer Urheberrechte (§ 38 Abs 4 EStG 1972) im Zusammenhang mit einer über Auftrag der Bundesgebäudeverwaltung geschaffenen und dieser veräußerten Skulptur beantragte... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §18;
Rechtssatz: Das Aufstellen einer Skulptur vor einem Schulgebäude ist keine öffentliche Vorführung eines Werkes der bildenden Künste durch optische Einrichtungen, sodaß von einer (konkludenten) Übertragung des Vorführungsrechtes iSd § 18 UrhG nicht gesprochen werden kann. Entscheidendes Tatbestandsmerkmal ist nämlich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0006 E VS 1. Oktober 1985 VwSlg 6034 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Von seiner Rechtsprechung, daß Nebeneinkünfte iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 nur vorliegen, wenn es sich um solche Einkünfte handelt, die nach dem zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis (direkt) als Entgelt fü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte als Sachverständiger für Umweltschutz in den Jahren 1984 bis 1986 unter anderem Einkünfte a) aus der Erstellung von Privatgutachten sowie b) aus einer Konsulententätigkeit für die Stadt Wien. Nach Punkt 3 der diesbezüglichen Konsulentenvereinbarung vom 27. Februar 1984 übernimmt der Beschwerdeführer die Verpflichtung, den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Umwelt und Bürgerdienst und die ihm unterstehenden Dienststellen mit dem Ziel zu beraten, di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt und Lehrer an einer HTL. Im Jahre 1987 erzielte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus einer Tätigkeit im Rahmen der "Lehrzielbank für das berufsbildende Schulwesen", einem Entwicklungsprojekt des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport. In einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1987 bzw in einer Ergänzung zu dieser Berufung wurde hinsichtlich der Einkünfte aus der zuletzt ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1987 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 38 Abs. 4 EStG 1972 für einen Teil seiner Einkünfte in Höhe von S 451.289,-- und führte an, ein Teilbetrag von S 72.664,70 resultiere aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer, der Rest seien Einkünfte aus einer Autorengemeinschaft. Die Abgabenbehörde erster Instanz anerkannte lediglich den Betrag von S 72.665,-- als gemäß § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37 Abs3;EStG 1972 §37 Abs4;EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: In einem Grundlagenbescheid nach § 188 BAO ist die Feststellung zu treffen, daß bestimmte Einkünfte zB solche im Sinne des § 37 Abs 2 bis... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, beide Universitätsprofessoren und Zivilingenieure für Bauwesen, sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In den Streitjahren beantragte diese für die Einkünfte aus einer Reihe von Tätigkeiten die Gewährung des begünstigten Steuersatzes nach § 38 Abs. 4 EStG 1972. Diese Einkünfte stammten aus der Verwertung von selbst geschaffenen literarischen Urheberrechten, weil selbständige Gedanken in Schriftform der Öffentlichkeit übermittelt würden, eine ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §16;
Rechtssatz: Bei Gutachten für Behörden und Politiker ist eine Verbreitung von Werkstücken iSd § 16 UrhG nicht schon dann gegeben, wenn die zuständigen Beamten und Politiker, gestützt auf die Forschungsergebnisse, bestimmte Standpunkte in der Öffentlichkeit vertreten (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §16;
Rechtssatz: Bei der Lieferung einer Entscheidungshilfe für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben geht das Entgelt für eine Werknutzung (Verbreitung durch die zuständigen Beamten und Politiker mangels eigenen wirtschaftlichen Gewichtes im Honorar auf (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §38 Abs4;EStG 1988 §38 Abs4;
Rechtssatz: Wer die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 in Anspruch nehmen will, hat offenzulegen, daß Einkünfte ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach für die Verwertung von Urheberrechten zugeflossen sind (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117; E 29.1.1991, 89/14/0088). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Universitätsprofessor und Pharmakologe. Nebenbei verfaßte er im Zeitraum der Streitjahre im Auftrag verschiedener pharmazeutischer Unternehmen pharmakologisch-toxikologische Sachverständigengutachten sowie Gebrauchsinformations- und Fachinformationstexte bezüglich verschiedener Medikamente. Im Zuge einer Betriebsprüfung nahm der Beschwerdeführer für die dafür vereinnahmten Honorare die Begünstigung des ermäßigten Steuersatzes nach § 38 Abs. 4 Einkommensteu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Er erzielte im Jahre 1986 unter anderem Einkünfte aus der Erstellung von Sachverständigengutachten. Entgegen dem entsprechenden Antrag in der Einkommensteuererklärung für 1986 wurde bei der Ermittlung der Einkommensteuer für dieses Jahr der begünstigte Steuersatz nach § 38 Abs.4 EStG 1972 für die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit nicht zuerkannt. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1986 wurde im wes... mehr lesen...