§ 38 EStG 1988

EStG 1988 - Einkommensteuergesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
  1. (1)Absatz einsSind im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu.
  2. (2)Absatz 2Der patentrechtliche Schutz muß für jenen Zeitraum gegeben sein, für den Lizenzzahlungen erfolgen oder in dem die Erfindung veräußert wird. Die Erfindung muß in jenem Gebiet patentrechtlich geschützt sein, in dem sie im Sinne des Abs. 1 verwertet wird; erfolgt diese Verwertung im Ausland, so genügt es, wenn die Erfindung in Österreich patentrechtlich geschützt ist.Der patentrechtliche Schutz muß für jenen Zeitraum gegeben sein, für den Lizenzzahlungen erfolgen oder in dem die Erfindung veräußert wird. Die Erfindung muß in jenem Gebiet patentrechtlich geschützt sein, in dem sie im Sinne des Absatz eins, verwertet wird; erfolgt diese Verwertung im Ausland, so genügt es, wenn die Erfindung in Österreich patentrechtlich geschützt ist.
  3. (3)Absatz 3Der ermäßigte Steuersatz steht nur für Veranlagungszeiträume zu, für die der Patentschutz nach Abs. 2 aufrecht ist. Der aufrechte Patentschutz ist auf Verlangen der Abgabenbehörde vom Steuerpflichtigen nachzuweisen.Der ermäßigte Steuersatz steht nur für Veranlagungszeiträume zu, für die der Patentschutz nach Absatz 2, aufrecht ist. Der aufrechte Patentschutz ist auf Verlangen der Abgabenbehörde vom Steuerpflichtigen nachzuweisen.
In Kraft seit 24.05.2007 bis 31.12.9999
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2 Diskussionen zu § 38 EStG 1988


Lizenzzahlungen als Angestellter zum halben Steuersatz von HLE zum § 38 EStG 1988

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Ich bin seit 20 Jahren als Angestellter bei einer Firma beschäftigt und habe nun eine Diensterfindung gemacht, die von meinem Dienstgeber zum Patent angemeldet und bereits veröffentlicht ist. Ich bin als Erfinder genannt. Da ich ja ein Gehalt von meinem Dienstgeber beziehe und künftig auch ges... mehr lesen...

§ 38 EStG 1988 | 0 Antworten | 1744 Aufrufe | 07.08.11

Frage zu: § 38 EStG von HLE zum § 38 EStG 1988

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Ich bin bei einer Firma seit 20 Jahren als Angestellter beschäftigt und habe nun eine Diensterfindung gemacht, die zum Patent angemeldet und bereits veröffentlicht ist. Das Patent ist auf die Firma angemeldet, ich bin als Erfinder genannt. Das Patent wird von meinem Dienstgeber als auch von Lizen... mehr lesen...

§ 38 EStG 1988 | 0 Antworten | 1615 Aufrufe | 07.08.11

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