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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
In einem Grundlagenbescheid nach § 188 BAO ist die Feststellung zu treffen, daß bestimmte Einkünfte zB solche im Sinne des § 37 Abs 2 bis 4 EStG 1972 sind. Eine solche Feststellung läßt sich aber im besonderen Fall von Einkünften im Sinne des § 38 Abs 4 EStG 1972 deshalb nicht schon im Feststellungsverfahren treffen, weil nur im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für den an den gemeinsamen Einkünften der Autorengemeinschaft beteiligten Steuerpflichtigen festgestellt werden kann, ob nicht die "Urheberrechtseinkünfte" entsprechend dem zweiten Satz des § 38 Abs 4 EStG 1972 die "anderen" Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 legcit übersteigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130075.X01Im RIS seit
21.11.1991