RS Vwgh 1997/1/23 93/15/0043

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §36;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Der Zweck des § 36 EStG 1972 und der des § 11 Abs 3 GewStG liegt darin, einen BETRIEB derart zu sanieren, daß dieser weitergeführt oder (zumindest) als wirtschaftliche Einheit veräußert wird (Hinweis E 24.5.1993, 92/14/0041). Die eben erwähnten Bestimmungen dienen somit der Sanierung des Betriebes und nicht der privaten Sphäre des Unternehmers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993150043.X06

Im RIS seit

31.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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